Pressemitteilung | Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)

Klagen der Deutschen Post AG gegen Wettbewerber wegen Verwendung des Wortes Post künftig aussichtslos / Landgericht Düsseldorf ändert seine Rechtsprechung

(Hamburg) - In der mündlichen Verhandlung des Markenrechtsstreits "Deutsche Post AG vs. Regionalpost Delmenhorst" am 28.09.2005 hat das LG Düsseldorf die Klage der Deutschen Post zurückgewiesen. Die Regionalpost Delmenhorst kann ihren Namen behalten.

Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung, bei der die Markenstrategie der Deutsche Post AG Erfolg hatte, erklärte das LG Düsseldorf, dass es sich der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgericht (Deutsche Post AG vs. EP Europost ) und der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (Deutsche Post AG vs. Regionalpost) anschließen wird, da diese Rechtsprechung als überzeugend angesehen werde. Die Oberlandesgerichte in Hamburg und Köln hatten die Deutsche Post AG mit ihrer Markenstrategie abgewiesen, die das Ziel verfolgt, ihren Wettbewerbern den Gebrauch des Wortes POST in ihren Firmennamen zu verbieten. Bekanntlich war es der Deutsche Post AG geglückt, beim Deutschen Patent- und Markenamt die Eintragung des Wortes POST als Dienstleistungsmarke zu erwirken. Seither geht die Deutsche Post AG verschärft gegen ihre Wettbewerber vor, die das Wort Post in ihrem Firmennamen führen.

Das Landgericht Düsseldorf hatte in einer frühen Entscheidung der Vergangenheit einer Klage der Deutschen Post AG gegen einen Wettbewerber stattgegeben, was dazu führte, dass die DPAG zunehmend begann, vor diesem Gericht ihre Wettbewerber zu verklagen.

Mit der jetzt angekündigten Entscheidung des LG Düsseldorf im Verfahren, in dem die Regionalpost Delmenhorst von dem für den BdKEP beratend tätigen Rechtsanwalt Axel G. Günther (Bad Dürkheim) vertreten wurde, verspricht eine Klageerhebung für die Deutsche Post AG vor diesem Gericht keine Aussicht auf Erfolg mehr. Damit wächst die Zahl der Landgerichte, die der DPAG die "Gefolgschaft verweigern".

Bislang wird die Deutsche Post AG nur vom OLG Naumburg in ihren Auffassungen bestärkt. Das Landgericht Düsseldorf gab in der mündlichen Verhandlung der Hoffnung Ausdruck, dass der Bundesgerichtshof eine Revision gegen ein Urteil des OLG Naumburg zulässt, damit es zu einer Vereinheitlichung der Rechtsprechung aller Oberlandesgerichte und demzufolge zu einer bundesweiten stabilen Rechtssicherheit kommt.

Insgesamt wird die derzeitige Rechtsentwicklung von Rechtsanwalt Axel G. Günther als die Götterdämmerung der Markenstrategie der Deutsche Post AG gewertet, mit der sie versucht hat, ihre Wettbewerber zu behindern. Entsprechend große Zuversicht hegt RA Günther daher auch, dass das Deutsche Patent- und Markenamt in dem Löschungsverfahren, dass der BdKEP und einige andere Betroffene angestrengt haben, die Wortmarke POST löscht.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) Steenwisch 23, 22527 Hamburg Telefon: 040/4303374, Telefax: 040/4301490

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