Klageregister eröffnet / Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Eröffnung des Klageregisters für die Musterfeststellungklage gegen VW
(Berlin) - Das Bundesamt für Justiz hat die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) am Montag auf seiner Webseite öffentlich gemacht und ein Klageregister eröffnet. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihren Anspruch jetzt anmelden. Sie können sich der Klage durch einen einfachen Eintrag im Register anschließen.
Dazu Klaus Müller, Vorstand des vzbv:
"Gute Neuigkeiten! Verbraucherinnen und Verbraucher können jetzt ihre Ansprüche gegen VW anmelden. Die Eintragung in das Klageregister ist ab sofort auf der Webseite des Bundessamtes für Justiz möglich.
Die Eintragung ist vor allem für diejenigen interessant, die sich gegen eine Einzelklage entschieden haben. Viele geschädigte Dieselfahrer haben bisher nicht die Zeit, die Risikobereitschaft, vielleicht auch nicht die Kosten aufbringen wollen, um individuell gegen Volkswagen zu klagen. Jetzt übernimmt der Verbraucherzentrale Bundesverband das Prozessrisiko.
Die Eintragung in das Klageregister ist kostenlos und frei von Prozesskostenrisiken. Sie ist daher eine gute Option für all diejenigen, die sich entschieden haben, nicht allein vor Gericht ziehen zu wollen oder zu können. Dies gilt auch angesichts der Unsicherheiten, die die ersten Anwendungen des neuen Gesetzes in der Praxis begleiten werden. Mit erfolgreicher Klage haben die Geschädigten dann die Chance, ihr Recht gegen Volkswagen geltend zu machen. Das wäre dann ein Elf-Meter ohne Torwart: Die Ansprüche wären geklärt und müssten in einem zweiten Schritt nur noch eingefordert werden."
Sowohl das Bundesamt für Justiz als auch der Verbraucherzentrale Bundesverband bieten Betroffenen Hilfestellungen bei der Eintragung an. Der vzbv stellt einen Klage-Check bereit, mit dem Interessierte einschätzen können, ob ihr Fall zur Klage des vzbv passt (https://www.musterfeststellungsklagen.de/klage-check).
Auf der Seite des Bundesamts für Justiz können sich Betroffene in das Register eintragen und sich damit der Klage anschließen. Einzelheiten zum Register und Informationen zur Eintragung hält das Bundesamt für Justiz bereit. Hier können sich Verbraucherinnen und Verbraucher ins Klageregister eintragen: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Allgemeines_node.html
Der vzbv möchte darauf hinweisen, dass das Verfahren im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Regelungen zur Musterfeststellungsklage in weiten Teilen Neuland ist. Diese Unsicherheiten beziehen sich auch auf Fragen rund um das Klageregister und die wirksame Eintragung. Dennoch hält der vzbv den Weg über die Eintragung ins Klageregister für alle Verbraucher, die bislang keine Einzelklage erheben konnten oder wollten für eine sinnvolle Alternative.
Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Pressestelle
Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin
Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218
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