Pressemitteilung | Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)

Klagerücknahme der Deutschen Post AG im Verfahren gegen die Turbo P.O.S.T. GmbH wegen Verwendung des Begriffs „Post“

(Hamburg) - Überraschend nahm die Deutsche Post AG eine Woche vor der mündlichen Verhandlung ihre Klage vor dem Landgericht Hamburg, AZ: 315 O 890/04, gegen das Konkurrenzunternehmen Turbo P.O.S.T. GmbH wegen Verwendung des Begriffs „Post“ zurück.

Zwar liegt dem Rechtsanwalt der Beklagten noch nicht die förmliche Klagerücknahme vor. Das Landgericht Hamburg informierte jedoch über die erfolgte Rücknahme und hob den Verhandlungstermin auf.

Mit dem Klageverfahren wollte die Deutsche Post AG unter anderem erreichen, dass der Turbo P.O.S.T. GmbH untersagt wird, in ihrer Firmierung die Bezeichnung „Post“ fortzuführen. Die Beklagte sollte gleichsam in die Löschung Ihrer Marke „Turbo P.O.S.T.“ einwilligen und ihre Domain „turbo-post.de“ löschen.

Mit der Klagerücknahme hat die Deutsche Post AG erstmals zu erkennen gegeben, dass sie kleinere Konkurrenten, die ebenfalls unter „Post“ firmieren, neben sich duldet. Bisher ging die Deutsche Post AG in einer Vielzahl von Verfahren erfolgreich gegen andere Unternehmen wegen der Verwendung des Begriffs „Post“ vor. Die nunmehrige Wendung kann nur dahingehend verstanden werden, dass die Argumente, mit der sich die beklagte Gesellschaft zu Wehr setzte Erfolg versprechend waren. Es ist zu vermuten, dass die Deutsche Post AG eine Klageabweisung vor dem in Markenrecht renommierten Landgericht Hamburg nicht in Kauf nehmen wollte.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) Steenwisch 23, 22527 Hamburg Telefon: 040/4303374, Telefax: 040/4301490

NEWS TEILEN: