Klare Deklaration von Mischfuttermitteln schafft Transparenz / DBV-Fachausschuss spricht sich für die prozentuale Kennzeichnung aus
(Berlin) - Der Fachausschuss Schweinefleisch des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat sich auf seiner Sitzung am Mittwoch (20. September 2006) dieser Woche für die Einhaltung der offenen Deklaration von Mischfuttermitteln ausgesprochen. Die Vertreter des Ausschusses betonten, dass die Deklaration der Bestandteile von Mischfuttermitteln wichtige Informationen für den Landwirt beinhaltet. Nur eine klare Auszeichnung erlaubt dem Landwirt eine optimale Fütterung seiner Nutztiere. Mit detaillierten Angaben zu Inhaltsstoffen und Bestandteilen kann die Futterration gezielt zusammengestellt und auf den Bedarf der Tiere abgestimmt werden. Änderungen bei der Rohstoffzusammensetzung können mit dieser Kennzeichnung schnell erkannt und bei der Gesamtration berücksichtigt werden. Die Deklaration ist zudem ein verlässliches Verfahren, um Mischfuttermittel am Markt vergleichbar zu machen.
Bereits seit Juli 2004 sieht die Rechtslage europaweit die gewichtsmäßige Deklaration der Zusammensetzung eines Mischfuttermittels vor. Darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Dezember letzten Jahres die Rechtmäßigkeit dieser Bestimmung bestätigt. Der DBV erwartet, dass die geltenden Rechtsvorschriften nun auch von der Futtermittelindustrie in Deutschland und der gesamten EU umgesetzt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
Dr. Michael Lohse, Pressesprecher, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Telefon: (030) 31904-0, Telefax: (030) 31904-205
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