Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Klaren Unterscheidung zwischen notwendiger Preisanpassung und „Preistreiberei“ notwendig / Steigende Transportkosten können keinesfalls durch Effizienzsteigerungen im Straßengüterverkehrsgewerbe aufgefangen werden

(Frankfurt am Main) - In einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Stolpe hat der Präsident des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., Hermann Grewer, an die mit der Einführung einer Autobahnbenutzungsgebühr verfolgten Ziele erinnert.

Neben einer gerechten Anlastung der Wegekosten sei vom Gesetzgeber ausdrücklich beabsichtigt, über die Gebühr auch einen Beitrag zur Verlagerung von Gütertransporten auf die Verkehrsträger Schiene und Schiff zu leisten. Einfluss auf den Modal Split könne die Maut aber nur dann entfalten, wenn die Mautbelastung vom Nutzer auch an seine Kunden weitergegeben werde. Zu diesem Verhalten seien deutsche Transportunternehmen ohnehin gezwungen, wollten sie nicht bereits kurzfristig an Substanz verlieren und demnächst den Weg in die Insolvenz antreten.

Auf völliges Unverständnis stößt die Aussage des Bundesverkehrsministers, die durch die Maut ansteigenden Transportkosten seien vor allem durch Effizienzsteigerung im Straßengüterverkehrsgewerbe aufzufangen. Der Bundesverkehrsminister führt zur Begründung an, „30 Prozent Leerfahrten seien ein Anachronismus“. Der BGL verweist auf Untersuchungen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG), wonach der Anteil der Leerkilometer an der gesamten Fahrleistung deutscher Lkw in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen sei. Gerade in den für die Maut relevanten Marktsegmenten seien geringe Leerfahrtenanteile zu verzeichnen. Nach Erhebungen des Bundesamtes beträgt der Leerfahrtenanteil im Fernbereich nur noch 12,4 Prozent, international sogar nur 9,4 Prozent.

Angesichts der zwingenden Notwendigkeit zur Weitergabe mautbedingter Mehrkosten, die durchschnittlich 15 Prozent der Transportkosten betragen, bittet der BGL nachdrücklich darum, zwischen notwendigen Preisanpassungen durch das Transportgewerbe und „Preistreibereien“ einen klaren Trennungsstrich zu ziehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190, Telefax: 069/7919227

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