Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V. (BDU) - Hauptgeschäftsstelle Bonn

Klarheit: Unternehmensberater begrüßen die Wiedereinführung der Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns

(Bonn/Berlin) - Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. begrüßt die Wiedereinführung der Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns in einem jetzt veröffentlichten Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF: IV A 6 - S 2140 - 8/03). Minister Hans Eichel habe endlich erkannt, dass die seit 1.1.1998 durch die Streichung des § 3 Nr. 66 im Einkommenssteuergesetz (EStG) geltende Regelung, den Sanierungsgewinn steuerlich voll abzuschöpfen, völlig ungeeignet für die Rettung krisengeschüttelter Unternehmen gewesen sei. Mit der Neuregelung sieht der BDU seine langjährigen Forderungen nach einer sanierungsfreundlichen Lösung in vollem Umfang erfüllt. Sie sieht nunmehr vor, dass im Sanierungsfall die Steuer auf Antrag des Steuerpflichtigen gestundet und später ganz erlassen werden kann.

Der Vorsitzende des BDU-Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung, Dr. Paul J. Gross: "Wir sind froh, dass dieses Hemmnis endlich vom Tisch ist. Die Eigensanierung der Unternehmen wird erleichtert und wir können in der Sanierungspraxis künftig häufiger wieder das Unternehmensgefüge erhalten." Gerade in der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Situation mit zahlreichen Sanierungsfällen bringe die Neuregelung für die Sanierer eine Entlastung.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU) Zitelmannstr. 22, 53113 Bonn Telefon: 0228/9161-0, Telefax: 0228/9161-26

NEWS TEILEN: