Klarstellung bei drohenden Beitragsnachzahlungen
(Berlin) - Der Mittelstand begrüßt die Absicht der Rentenversicherungsträger, GmbH-Geschäftsführer vorerst nicht zu Beitragsnachzahlungen zur Rentenversicherung heranzuziehen.
Ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. November 2005 hat bei GmbH-Geschäftsführern große Besorgnis hervorgerufen, drohe ihnen doch nachträglich die Rentenversicherungspflicht und somit erhebliche nachträgliche Beitragsforderungen. Nun wollen die Rentenversicherungsträger das Urteil vorerst noch nicht umsetzen und eine Entscheidung der Politik abwarten.
"Wir begrüßen diese kluge Entscheidung, so kann eine zusätzliche Belastung von kleinen GmbHs verhindert werden", so AWM-Präsident Werner Küsters. "Nun muß die Politik die positiven Signale, die sie auch in Gesprächen mit der AWM ausgesendet hat, zügig in eine Gesetzesinitiative umsetzen", fordert Küsters.
"Durch die Vorverlegung der Sozialversicherungspflicht und den langen Winter ist die Liquiditätsdecke vieler Unternehmen äußerst dünn. Wenn die Renten-versicherungsträger das Urteil nach dem Motto 'Augen zu und durch' umsetzt hätten, wäre eine deutliche Zunahme von Insolvenzen die Folge", stellt Küsters fest.
Quelle und Kontaktadresse:
Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand e.V. (AWM)
Matthias Bannas, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universitätsstr. 2-3a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 288807-0, Telefax: (030) 288807-10
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