Klarstellung: Blumentöpfe aus Kunststoff werden nicht verboten
(Berlin) - Für Aufregung und Irritationen sorgte eine Meldung von t-online und Bild vom 25. Januar 2026. Die Meldungen verkündeten, dass die EU künftig Blumentöpfe aus Plastik verbieten will.
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) stellt hiermit nachdrücklich klar, dass die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) keinesfalls Blumentöpfe aus Kunststoff künftig verbieten will und wird. Vielmehr geht es um die Einstufung als Verpackung und damit einhergehende Anmeldepflichten und Kosten bei Rücknahmesystemen für Verkaufsverpackungen.
Im Anhang I der PPWR wird eine Liste von Beispielen zu Einordnung als Verpackung aufgeführt. Darunter werden auch Blumentöpfe genannt mit einer Unterscheidung als Verpackung oder als Nicht-Verpackung. Aufgrund von Diskussionen in den Mitgliedstaaten will die EU-Kommission eine Mitteilung mit Auslegungen dazu vorlegen. Das noch nicht veröffentlichte Dokument weist aus, dass die Kommission künftig Blumentöpfe mit Pflanzen, mit Ausnahmen der Töpfe mit Pflanzen, die im Produktionszyklus in den Gärtnereien verbleiben, als Verpackung ansieht. „Diese Auslegung der Begriffsbestimmung und des Anhangs der EU-Verpackungsverordnung geht damit nach Auffassung des ZVG über den gegebenen Rechtsrahmen hinaus“, betont Dr. Hans Joachim Brinkjans, stellvertretender Generalsekretär des ZVG.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) - Geschäftsstelle Berlin, Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin, Telefon: 030 200065-0
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