Kleine Reform der Pflegeversicherung beschlossen
(Essen) - Am 1. Oktober hat der Bundestag trotz Vorbehalte der GRÜNEN und der Kritik der Oppositionsparteien mit rot-grüner Mehrheit die kleine Reform der Pflegeversicherung beschlossen. Dies bedeutet: Kinderlose ab 23 Jahre müssen ab dem 1. Januar 2005 einen erhöhten Beitrag von 0,25 Prozentpunkten zur Pflegeversicherung leisten. Bis zur Bemessungsgrenze von 3.525,00 EUR (ab 1.1.2005)werden somit monatlich 1,1 Prozent des Bruttoeinkommens fällig. Der Arbeitgeberanteil beträgt weiterhin 0,85 Prozent. Ausgenommen sind Rentner und kinderlose Langzeitarbeitslose. Mit dieser Beitragserhöhung setzt die Regierungskoalition das Urteil des Bundesverfassungsgerichts um, nach dem Familien mit Kindern bei der Pflegeversicherung im Vergleich zu Kinderlosen besser zu stellen sind. Die Bundesregierung erhofft sich jährlich zusätzliche Einnahmen in Höhe von 700 Millionen Euro.
Kritik an dem Bundestagsbeschluss kommt auch aus den Reihen der Regierungspartei: Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Gitta Trauternicht (SPD) betont, die Pflegeversicherung könne auch von Leistungen entlastet werden, die nicht dort hinein gehörten. So müsste die Krankenversicherung die medizinische Behandlungspflege in Heimen finanzieren. Dies würde die Pflegeversicherung um mehr als eine Milliarde Euro entlasten. (Quelle: epd sozial, Nr. 41 vom 8.10.2004). Noch in diesem Jahr will die Bundesregierung klären, wie ab 2005 die Kostenträgerschaft für die medizinische Behandlungspflege in Heimen geregelt sein wird.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Im Teelbruch 132, 45219 Essen
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