Klimaschutz ja - aber bitte praxistauglich!
(Bayreuth) - Mit drei neuen Verordnungen will die EU die Welt ein Stück besser machen. "Die Ziele sind zweifellos richtig, aber die geplanten Lösungen sind vor allem unseren kleineren Unternehmen so nicht zumutbar", warnt Dr. Michael Waasner, Präsident der IHK für Oberfranken Bayreuth.
Die IHK für Oberfranken Bayreuth unterstützt ausdrücklich die Zielsetzungen von drei zentralen EU-Lieferketten-Verordnungen - der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR), der Verordnung zur Einführung eines CO(Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) sowie der Verordnung über das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten. Sie fordert jedoch einen konsequenten Bürokratieabbau und praxistaugliche Lösungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Entwaldungsverordnung: Den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen
Die voraussichtliche Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr ist aus Sicht der IHK ein wichtiges Signal. "Die EU hat erkannt, dass diese Verordnung in ihrer jetzigen Form gerade für KMU kaum umsetzbar ist. Es reicht jedoch nicht, die Verordnung nur zu verschieben. Entscheidend ist, dass sie so vereinfacht wird, dass auch kleinere Unternehmen die Anforderungen erfüllen können - und zwar mit vertretbarem Aufwand", betont IHK-Vizepräsident Wilhelm Wasikowski. Eine Übergangsphase, wie sie beim Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) angewandt wurde, wäre der richtige Weg. Wasikowski: "Eine Übergangsphase gibt Unternehmen und Behörden Zeit, sich vorzubereiten und notwendige Informationen zu sammeln. So wird etwa verhindert, dass Waren an der Grenze hängenbleiben, nur weil zentrale Daten - etwa Geolokalisierungsdaten - noch nicht vorliegen. Hier könnten zunächst auch annähernde Werte akzeptiert werden, wie die Adresse des Erzeugungsortes."
Bessere Balance zwischen fairem Wettbewerb und Aufwand erforderlich
Mit dem Jahreswechsel startet die Verordnung zur Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in ihre endgültige Phase. Ziel dieser EU-Verordnung ist es, sogenanntes Carbon Leakage zu verhindern. Damit soll die Verlagerung von COProduktion ins Ausland vermieden werden. Unternehmen in der EU sollen so vor unfairem Wettbewerb durch Importe aus Ländern mit weniger strengen Klimaschutzvorgaben geschützt werden.
Die IHK sieht die laufenden Konsultationen der EU zur endgültigen Phase des CBAM als Chance, eine ausgewogene Lösung zu finden "Es ist entscheidend, dass die Verordnung wirksam gegen Carbon Leakage schützt und faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen in der EU schafft. Dafür ist es notwendig, auch unmittelbare weitere Verarbeitungsschritte zu schützen, nicht nur Basismaterialien", so. Dr. Waasner. "Sonst wird Wertschöpfung aus der EU exportiert - was bei anderen Zöllen z.B. im Stahlbereich bereits erfolgt ist. Allerdings dürfen die neuen Berichtspflichten und der Verwaltungsaufwand insbesondere für mittelständische Unternehmen nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung werden."
Verordnung zu Zwangsarbeit: Unternehmen brauchen Rechtssicherheit
Die EU-Verordnung zum Verbot von Produkten, die in Zwangsarbeit hergestellt werden, betrifft alle produzierenden Unternehmen und den Handel. Die IHK fordert, dass die EU aus den Erfahrungen anderer Gesetze und Verordnungen lernt. "Für die Unternehmen ist es essenziell, dass alle notwendigen Rechtsakte, Portale und Informationen rechtzeitig bereitgestellt werden" erklärt Dr. Johanna Horzetzky, Leiterin der Stabsstelle International bei der IHK für Oberfranken Bayreuth. "Außerdem benötigen gerade kleinere Unternehmen praktikable Lösungen, wenn sie von ihren direkten Zulieferern keine Informationen über die vorgelagerte Lieferkette erhalten. Eine Übergangsphase und die Möglichkeit, mit Standardrisiken für bestimmte Branchen und Länder zu arbeiten, wären hier sinnvoll,
Die IHK für Oberfranken Bayreuth steht den Unternehmen der Region als Ansprechpartnerin zur Verfügung und setzt sich weiterhin für eine unternehmensfreundliche Ausgestaltung europäischer Regelungen ein.
Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (IHK), Peter Belina, Leiter(in) Kommunikation, Bahnhofstr. 23-27, 95444 Bayreuth, Telefon: 0921 886-0