Klimaschutzprogramm: Umweltministerium plant neues Ordnungsrecht für den Wald
(Berlin) - Der Entwurf des Klimaschutzprogramms 2026 enthält eine Verordnungsermächtigung, mit der das Bundesumweltministerium künftig direkt in die Waldbewirtschaftung eingreifen könnte, wenn die Klimaziele im Bereich Landnutzung und Wald verfehlt werden.
„Hier wird versucht, die gescheiterte Novelle des Bundeswaldgesetzes durch die Hintertür wieder ins Spiel zu bringen“, erklärt Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst. „Das wäre ein massiver Eingriff in Eigentum und Bewirtschaftung privater Wälder. Dieser Versuch, den Wald per Verordnung zu steuern, grenzt an staatliche Planwirtschaft und wäre ein Zeichen des Misstrauens an die private Forstwirtschaft."
Die Familienbetriebe Land und Forst fordern, die Passage zu streichen. Klimaschutz im Wald braucht Vertrauen in die Praxis und verlässliche Rahmenbedingungen, kein neues Ordnungsrecht.
Quelle und Kontaktadresse:
Familienbetriebe Land und Forst e.V. (FaBLF), Franziska Strasoldo-Graffemberg, Leiter(in) Kommunikation, Claire-Walldoff-Str. 7, 10117 Berlin, Telefon: 030 2463046-0
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