Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

KMU-Definition nicht verwässern

(Brüssel) - Heute hat der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments dem Entschlie-ßungsantrag zur KMU-Definition zugestimmt. Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:

"Wir begrüßen das Bekenntnis des Europäischen Parlaments zu einer weiterhin klaren und angemessenen KMU-Definition. Besonders positiv ist, dass die Grenze von 250 Mitarbeitern als zentrales Kriterium bei-behalten werden soll. Es ist das richtige Signal an die EU-Kommission, dass die KMU-Definition nicht unnötig erweitert und damit komplizierter wird. Für Handwerksbetriebe ist es besonders wichtig, dass die KMU-Definition so einfach wie möglich anzuwenden bleibt und der KMU-Begriff nicht verwässert wird. Deshalb hätten wir uns gewünscht, dass sich die Europaabgeordneten noch klarer dagegen ausgesprochen hätten, zusätzliche Kriterien einzuführen bzw. einen sektorspezifischen Ansatz zugrunde zu legen. Ein weiteres Aufblähen der KMU-Definition ist auch deshalb unnötig, weil bereits jetzt 99,8 Prozent aller Unter-nehmen von der aktuellen Definition erfasst werden.

Die aktuelle KMU-Definition ist für die gezielte Unterstützung kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe von entscheidender Bedeutung. Es ist gut, dass dies offenkundig auch die Mehrheit der Europaabgeordneten so sieht.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Fax: (030) 20619-460

(aa)

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