Koalitionsfraktionen irren / DStV ist gegen eine Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte
(Berlin) - Im Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2007 (Drucksache 16/3368) wird behauptet, die Steuerberaterverbände befürworteten eine Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte. Diese Aussage weisen wir unmissverständlich zurück, fasst Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV), seinen Unmut zusammen. Der DStV hat sich nunmehr zum Zwecke der Klarstellung brieflich an die Vertreter der Koalitionsfraktionen im Finanzausschuss gewandt.
Pinne betont, dass das komplizierte und unsystematische Steuerrecht die Ursache für die Anträge der Steuerpflichtigen auf verbindliche Auskunft ist. Die verwaltungsinternen Kosten, die das Bedürfnis der Steuerpflichtigen nach Rechtssicherheit auslöst, zukünftig diesen aufzuerlegen, bedeutet eine Abkehr vom Verursacherprinzip. Wir werden deshalb weiterhin für die Gebührenfreiheit verbindlicher Auskünfte und für die Vereinfachung des Steuerrechts kämpfen, macht Pinne deutlich. Zudem befürchtet der DStV, dass dieser Gebührenpflicht noch weitere finanzielle Lasten für die Steuerpflichtigen folgen werden, beispielsweise für die Bearbeitung eines Einspruchs. Der DStV lehnt solche Pläne generell ab.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Annette Theobald, Referentin, Presseabteilung
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799
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