Koalitionspläne stellen nachhaltige und breitgestreute Eigentumsbildung in Immobilien in Frage / Grundbesitzer kritisieren Steuerpläne der Regierungskoalition
(Berlin) - Wenn die Pläne der Regierung zur Besteuerung des Veräußerungsgewinns von nicht selbstgenutzten Immobilien in dieser Form Gesetz werden, so bedeutet das letztlich eine Verfügungsbeschränkung für die Eigentümer und somit eine Schwächung des Eigentums, sagte Horst Beerbaum, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V. in Berlin.
In der Kritik der Arbeitsgemeinschaft stehen dabei insbesondere zwei Punkte. Dies ist der Plan, die Steuerfrist für die Veräußerung nicht selbstgenutzter Immobilien ganz aufzuheben und die damit eventuell anfallenden Veräußerungsgewinne voll der Besteuerung zu unterwerfen. Diese Pläne sind nicht durchdacht. Neben einem nicht zu rechtfertigenden Zugriff auf die Entwicklungen des Bodenmarktes durch den Fiskus, hemmt dieses Vorhaben auch eine breite Eigentumsbildung weiter Bevölkerungskreise. Zudem wird ein notwendiger Inflationsausgleich nicht bedacht. Im Ergebnis wird der Bürger noch für die Inflationsrate zur Kasse gebeten, so Beerbaum. Zweifelhaft ist dabei auch, wie verfahren wird, wenn die Immobilienpreise fallen. Konsequenterweise müsste ein Verlust dann abgesetzt werden können.
Verkannt wird auch, dass eine nicht selbstgenutzte Immobilie oft einen wichtigen Beitrag zur eigenen Altersvorsorge darstellt. Die vom Bürger erwartete Eigenverantwortung in der Alterssicherung wird ad absurdum geführt, wenn der Staat den gestiegenen Wert einer Immobilie durch eine Besteuerung bei einem Verkauf zur Altersversorgung wieder abschöpft.
Gerade für Land- und Forstwirte, die hauptsächlich aus Gründen der Betriebserweiterung oder zum Ausgleich von Verbindlichkeiten den Immobilienmarkt nutzen, wird somit eine bewährte Refinanzierungsmöglichkeit verteuert oder gar unmöglich gemacht.
Der andere Punkt ist, dass Abschreibungen bei der Besteuerung voll auf den ursprünglichen Kaufpreis im Falle einer späteren Veräußerung angerechnet werden sollen. Das heißt nichts anderes, als dass die Abschreibung vermieteter Immobilien in Zukunft verpufft, weil die Absetzungen bei einem Verkauf gleichsam an die Staatskasse zurückgezahlt werden müssen.
Nach Ansicht von Beerbaum sollte der Regierung die Kritik selbst des bisherigen Haushaltssprechers der Grünen an diesen Koalitionsvereinbarungen zu Denken geben.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V.
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10117 Berlin
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