Koalitionsvertrag berücksichtigt viele Anliegen der Journalisten
(Berlin) - Als "in einigen Punkten interessant für die Anliegen der Journalistinnen und Journalisten" hat der Deutsche Journalisten-Verband den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD bewertet. Es sei dem DJV gelungen, der Politik manche Probleme in der journalistischen Arbeit zu vermitteln, betonte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Zu konstatieren sei aber auch, dass wichtige Punkte wie z.B. der Schutz der journalistischen Quellen oder ein Auskunftsrecht der Journalisten gegenüber Bundesbehörden nicht ausdrücklich angesprochen würden. Hervorzuheben seien das klare Bekenntnis im Koalitionsvertrag zum Erhalt der Künstlersozialkasse oder die geforderte Wiedereinführung der Pressestatistik. Zu begrüßen sei auch das Vorhaben, gemeinsam mit den Ländern den bundeseinheitlichen Presseausweis wieder in Kraft zu setzen. "Das sind wesentliche Punkte für die Berufsausübung freier und fest angestellter Journalisten", sagte Konken. Er unterstrich auch die Notwendigkeit der Reform des
Urhebervertragsrechts: "Freie Journalisten benötigen Rechtssicherheit zur Wahrnehmung ihrer Urheberrechte. Das kann nur ein sinnvoll überarbeitetes Urhebervertragsrecht bieten."
Als Schritt in die richtige Richtung nannte der DJV-Vorsitzende die geplante Begrenzung der Leiharbeit auf neun Monate. "Das schließt den Missbrauch der Leiharbeit als Mittel zur Tarifumgehung durch Verlage zwar nicht völlig aus, macht sie aber unattraktiv."
Kritik äußerte der DJV-Vorsitzende hingegen an der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung: "Wer die Datenspeicherung für unverzichtbar hält, muss zumindest die Journalisten als Berufsgeheimnisträger ausklammern. Alles andere ist mit dem Informantenschutz nicht vereinbar." Bedauerlich sei darüber hinaus, dass sich im Koalitionsvertrag keine Aussage über die dringend notwendige Einführung eines Presseauskunftsgesetzes finde.
Unzufrieden zeigte sich Konken auch damit, dass die von mehreren Gewerkschaften, darunter dem DJV, bereits geäußerte Kritik an der Schaffung der Tarifeinheit per Gesetz nicht in den endgültigen Vertragstext geflossen sei. Er forderte die künftigen Koalitionspartner auf, an der Tarifpluralität festzuhalten.
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