Koalitionsvertrag: Klarstellung zur Besteuerung von Biokraftstoffen / Steuerbefreiung für Biokraftstoffe in Reinform bleibt
(Berlin) - Nach Aussagen des Vizepräsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Norbert Schindler, soll die Steuerbegünstigung für reine Biokraftstoffe, zum Beispiel Biodiesel wie bisher erhalten bleiben. Mit der Mineralölsteuer sollen dagegen die Biokraftstoffe belegt werden, die einem Kraftstoff verpflichtend beigemengt werden. Eine irritierende Formulierung im Koalitionsvertrag sorgte in den vergangenen Tagen für Spekulationen über die Zukunft der in Deutschland bereits erfolgreich etablierten Vermarktung von reinen Biokraftstoffen.
Mit der Klarstellung ist Entwarnung für die Biokraftstoffbranche gegeben und die Zukunft des Wachstumsmarktes der Biokraftstoffe gesichert. Schindler erklärte, dass er die im Koalitionsvertrag festgehaltene Neuregelung ausdrücklich begrüße, die eine Beimischungspflicht und eine entsprechende Besteuerung der Beimischungsmengen vorsehe. Die Verpflichtung zur Beimischung sei dabei nicht nur steuerpolitisch motiviert, sondern auch eine Konsequenz aus der Haltung der Mineralölindustrie. Diese sei zum Teil in der Vergangenheit zu passiv mit dem Thema Biokraftstoff umgegangen. Für den Bereich der Vermarktung reiner Kraftstoffe ändert sich nach Aussage Schindlers am derzeitigen Status Quo nichts.
Darüber hinaus wird die Steuerbegünstigung von Biodiesel, dem am besten im Markt eingeführten Bio-Kraftstoff, beinahe zu 80 Prozent wieder durch Steuern über die im Inland stattfindende Produktion refinanziert. Die Steuerbegünstigung bedeutet nicht zwangsläufig einen Steuerausfall. Das renommierte ifo Institut, München, hat dies in einer Studie detailliert nachgewiesen.
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