Pressemitteilung | Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) - Bundesgeschäftsstelle und Landesverband Nordrhein-Westfalen

Koalitionsvertrag lässt viele Fragen für den Gesundheitsbereich offen / VDAB: Strukturelle Reform der Pflegeversicherung schneller angehen

(Essen) - „Die für den Gesundheitsbereich relevanten Inhalte sind noch vage und offen formuliert“, so Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) zum Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU. „Die generelle Ausrichtung der für Pflege- und Behinderteneinrichtungen getroffenen Entscheidungen bewerten wir zwar als richtig. Die längst überfällige Beseitigung der seit langem diskutierten strukturellen Mängel der Pflegeversicherung muss jedoch unverzüglich umgesetzt werden.“

„Relevante Fragen zum Gesundheitswesen können nicht - wie von der neuen Regierung geplant - bis Mitte des nächsten Jahres aufgeschoben werden“, betont Schulz. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass bis Mitte 2006 der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung einer nachhaltigen und gerechten Finanzierung der Pflegeversicherung vorgelegt wird. „Eine rasche politische Einigung Anfang 2006 wäre für die Pflege ein bedeutendes Zeichen.“ Wegweisende Punkte zur Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen habe der VDAB bereits mit seinen Reformvorschlägen 2005/2006 vorgelegt.

„Erfreulicherweise ist der neuen Bundesregierung der Bürokratieabbau ein besonders wichtiges Anliegen“, so Schulz. Neben dem Abbau von Statistik- und Nachweis- sowie überflüssigen Dokumentations- und Buchführungspflichten sieht der Koalitionsvertrag die Vermeidung von Doppel- und Mehrfachprüfungen und die Begrenzung des Beauftragtenwesens vor. „Der geplante Aufbau des Bürokratie-TÜVs sollte umgehend realisiert werden“, appelliert Schulz. Im Rahmen der Föderalismuskommission ist die Verlagerung der Regelungen des Heimrechts auf Länderebene vorgesehen. Schulz: „Voraussetzung ist jedoch, dass das Heimgesetz vorab weitaus umfangreicher von überflüssigen Vorschriften befreit wird, als der Koalitionsvertrag es vorsieht.“

„Mit der im Koalitionsvertrag beschriebenen Mittelstandsoffensive hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die gesetzliche Rahmenbedingungen u. a. für Unternehmen der Gesundheits- und Pflegebranche zu verbessern“, resümiert Schulz. Sichergestellt werden soll auch eine mittelstandsfreundliche Umsetzung der Eigenkapitalvorschriften durch die Basel II-Bestimmungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) Nicole Meermann, Pressereferentin Im Teelbruch 132, 45219 Essen Telefon: (02054) 9578-0, Telefax: (02054) 9578-40

(sk)

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