Kombination der Kontrollen für Landwirte unerlässlich / Vorschläge der EU-Kommission zu Cross Compliance sind laut Bauernverband verbesserungsfähig
(München) - Der Bericht der EU-Kommission über die Anwendung des Kontroll- und Sanktionssystems Cross Compliance (CC) gibt die momentane Situation treffend wieder und enthält akzeptable Verbesserungsvorschläge, die nun zügig umgesetzt werden müssen, kommentierte der Stellv. Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbandes Georg Wimmer die Veröffentlichung des Berichtes am Mittwoch (28. März 2007).
Völlig unverständlich sei jedoch die Überlegung, die Vorankündigung von Kontrollen bei Cross Compliance und dem integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem InVeKos in manchen Bereichen bis zu 14 Tage im Voraus zuzulassen und in anderen Bereichen auszuschließen. Damit ist eine Kombination der Kontrollen auf den landwirtschaftlichen Betrieben nicht möglich. Aus einem Überprüfungstermin werden mehrere, kritisierte Wimmer. Für die Landwirte bedeute dies zusätzliche Arbeitsausfälle und Kosten. Die Kommission sei gefordert, für Cross Compliance-Kontrollen, die im wesentlichen Dokumentationen und laufende betriebliche Produktionsbedingungen betreffen, insgesamt Vorankündigungen zu beschließen.
Im Hinblick auf das Ziel der EU-Kommission, Bürokratie abzubauen, dürfe es außerdem zu keiner Erweiterung des bisherigen Kontrollumfangs und -inhalts kommen, mahnte der Stellv. Generalsekretär.
Sehr zu begrüßen sei, dass die Kommission den Bericht tatsächlich genutzt habe, um Vorschläge zur Vereinfachung von Cross Compliance zu machen. Es wurde nicht versucht, auf diesem Wege weitere Kriterien zu formulieren, sagte Wimmer.
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