Kommission beschließt private Lagerhaltung für Schweinefleisch / DBV fordert eindeutige Exportauflage
(Berlin) - Die EU-Kommission hat die bezuschusste private Lagerhaltung von Schweinefleisch ab dem 29. Oktober 2007 beschlossen. Verarbeiter, die einen Antrag stellen, müssen entsprechend ihre Erzeugnisse für drei, vier oder fünf Monate lagern. Der Deutsche Bauernverband (DBV) steht dieser Entscheidung der EU-Kommission kritisch gegenüber, weil sie nicht mit einer Exportauflage verbunden wurde. Zwar wird anerkannt, dass die EU-Kommission die Schweinemäster und Sauen haltenden Betriebe in ihrer derzeit besorgniserregenden Situation unterstützen möchte. Aus Sicht des DBV ist jedoch die private Lagerhaltung deshalb sehr problematisch, weil bei der Auslagerung der Ware in drei bis fünf Monaten eine Befestigung im Europäischen Binnenmarkt verhindert werde.
Um eine Entlastung des Binnenmarktes zu erreichen und die Preismisere auf dem Schweinemarkt zu überwinden, wären zeitlich begrenzte Exporterstattungen für Schweinefleisch notwendig, betone der DBV. Dadurch könne die EU einen Ausgleich dafür schaffen, dass sie Futtermittel für den Import ausschließe, die nur geringste Spuren nicht zugelassener GVO enthalten. Die Vieh- und Fleischwirtschaft, das Bundeslandwirtschaftsministerium und die EU-Kommission sollten zudem endlich in einer gemeinsamen Kraftanstrengung bisher verschlossene Märkte in asiatischen Ländern öffnen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
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