Kommunale Unternehmensteuer für Freiberufler: Wenig Ertrag aber enormer Aufwand
(Berlin) - Der Vorschlag des Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, Ludwig Georg Braun, die Angehörigen der freien Berufe in die umbenannte Gewerbesteuer einzubeziehen, ist nach Auffassung des Präsidenten des Deutschen Steuerberaterverbands, Jürgen Pinne, ungeeignet, die Unternehmensteuerreform zu finanzieren. Der bürokratische Aufwand steht in keinem Verhältnis zum fiskalischen Nutzen, so Pinne.
Freiberufler sind zum überwiegenden Teil als Einzelunternehmer oder in einer Personengesellschaft tätig. Werden sie zukünftig zur kommunalen Unternehmensteuer herangezogen, könnten sie ihre Gewerbesteuerbelastung auf ihre Einkommensteuerschuld anrechnen. In den meisten Fällen dürfte es sich für den Fiskus um ein Nullsummenspiel handeln, das allerdings mit beträchtlichem bürokratischem Aufwand für alle Seiten verbunden wäre. Die Freiberufler wären verpflichtet, eine entsprechende Steuererklärung abzugeben, diese müsste von der Verwaltung verarbeitet werden und im Rahmen der persönlichen Einkommensteuerveranlagung wäre die vorgesehene Entlastung herzustellen.
Zudem wäre eine Aufkommensverschiebung zwischen Kanzlei- und Wohnsitzgemeinde die Folge, so Pinne weiter. Es würden entsprechende Ausgleichsmechanismen notwendig, die zur weiteren Verdichtung des Regelungsdschungels führten.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Annette Theobald, Referentin, Presseabteilung
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799
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