Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Kommunales Mandat von Soldaten und Beamten nicht behindern!

(Berlin) - Der Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert den Deutschen Bundestag auf, eine Beeinträchtigung der freien Mandatsausübung von kommunalpolitisch aktiven Beamten und Soldaten zu verhindern.

Über diesen Beschluss der 14. Sitzung des Rechts- und Verfassungsausschusses des Deutschen Städte- und Gemeindebundes am 3. November 2000 in Uetersen berichteten der Ausschussvorsitzende, Erster Bürgermeister Claus Pierer (Cadolzburg), und Uwe Lübking, Beigeordneter des Dezernats für Recht und Soziales in der Hauptgeschäftsstelle des DStGB, in Uetersen.

"Viele Soldaten engagieren sich in der Kommunalpolitik und leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Verankerung der Bundeswehr im Leben der Standortgemeinden", gerade auch im Kreis Pinneberg, so Erster Bürgermeister Pierer. Die Erlangung und Ausübung kommunaler Mandate dürfe nicht durch die geplante Änderung des Beamten- und des Soldatenrechts behindert oder beeinträchtigt werden, ergänzte Lübking.

Bisher mussten Soldaten und Beamte immer freigestellt werden, wenn dies für die Wahrnehmung eines kommunalpolitischen Mandates erforderlich war. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass den Beamten oder Soldaten die Dienstbefreiung für die Tätigkeit als Mitglied einer kommunalen Vertretung aus dienstlichem Interesse versagt werden kann. Das Gesetz wird Anfang November in den Ausschüssen des Bundestages beraten.

"Eine solche Vorschrift kann im Wahlkampf und danach gegen die Betroffenen instrumentalisiert werden und schadet damit bereits, ohne dass sie angewendet wird", befürchtet Erster Bürgermeister Pierer, und weiter: "Die Politik muss aber alles daran setzen, das kommunale Ehrenamt zu unterstützen, statt neue Belastungen zu schaffen."

Der Bundestag solle daher in den Ausschussberatungen in der kommenden Woche diese Änderungen aus dem Gesetz wieder herausstreichen, machten Pierer und Lübking die Erwartungen der Städte und Gemeinden deutlich.

In der Sitzung wurde darauf hingewiesen, dass allein 1.129 Soldaten von der Regelung betroffen sind, die sich in der kommunalen Selbstverwaltung einsetzen. Erfasst werden davon aber auch alle kommunalpolitisch aktiven Bundesbeamten, z. B. der zivilen Bundeswehrverwaltung, des Bundesgrenzschutzes, der Zoll- und Finanzverwaltung, in den Arbeitsämtern oder die verbliebenen Beamten bei Bahn und Post.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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