Pressemitteilung | KommOn - Informationssystem der Städte, Gemeinden, Kreise und Verbände

Kommunen appellieren an Bund und Länder: Differenzen über Finanzierung der Kinderbetreuung rasch beilegen / Kommunalverbände für Vorwegabzug vom Umsatzsteueraufkommen

(Berlin) - Die kommunalen Spitzenverbände haben an Bund und Länder appelliert, ihre Differenzen über den Finanzierungsweg für den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige rasch beizulegen. „Wenn der Ausbau der Kinderbetreuung ab 2008 mit großen Schritten vorangehen soll, muss jetzt zügig ein Konsens über die Finanzierung hergestellt werden“, erklärten heute (4. Juli 2007) die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetages, Monika Kuban, sowie die Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke und Dr. Gerd Landsberg.

Die kommunalen Spitzenverbände wiesen nochmals darauf hin, dass die Kommunen bereits erhebliche finanzielle Anstrengungen beim Ausbau der Kinderbetreuung im Rahmen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) unternehmen. Deshalb seien jetzt vor allem Bund und Länder gefordert, wenn sie wie vorgesehen über die Zielvorgaben des TAG hinausgehen wollen.

Für eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten auch über 2013 hinaus empfehlen die kommunalen Spitzenverbände einen Vorwegabzug bei der Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, wie er inzwischen auch von den Ländern vertreten wird. Das heißt: Zugunsten der Länder wird vom Bundesanteil am Umsatzsteueraufkommen der für die Betriebskosten der Kinderbetreuung vorgesehene Bundesanteil zweckgebunden abgezogen. Die Bundesbeteiligung an den Betriebskosten sollte zwischen den Ländern nach der Anzahl der Kinder unter drei Jahren aufgeteilt werden.

„Diese Lösung wird Bund, Ländern und Kommunen gerecht. Sie stellt sicher, dass die Bundesmittel dem Ausbau der Kinderbetreuung tatsächlich zugute kommen und nicht im großen Topf des gesamten Umsatzsteueraufkommens verschwinden. Die Kommunen in den Ländern, in denen bereits in der Vergangenheit mehr für die Betreuung der unter Dreijährigen getan worden ist als in anderen Ländern, werden dafür nicht bestraft, sondern erhalten auf diese Weise ebenfalls Mittel. Und zusätzlicher bürokratischer Aufwand wird vermieden“, erläuterten Kuban, Henneke und Landsberg. Für die Beteiligung des Bundes an den Investitionskosten wiederum sei das geplante Sondervermögen ein gangbarer Weg, um daraus Finanzhilfen für Investitionen der Kommunen bereitzustellen.

Im Zuge der gesetzlichen Regelung für die gesamte finanzielle Beteiligung des Bundes am Ausbau der Kinderbetreuung muss nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände auch sichergestellt werden, dass die Länder die Bundesmittel vollständig und entsprechend dem örtlichen Bedarf an die Kommunen weiterzuleiten haben.

Die Vorschläge zum Finanzierungsweg erläuterten die Verbände unabhängig vom Gesamtvolumen der Bundesbeteiligung. Diese Summe in Höhe von vier Milliarden Euro halten die Kommunen nach wie vor für zu niedrig, um ein Drittel der Gesamtkosten für den Ausbau abzudecken.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: 030/377110, Telefax: 030/37711999

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