Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Kommunen: Feinstauburteil fördert Bürokratie

(Berlin) - Anlässlich der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Feinstaub, wonach der Bürger subjektive Ansprüche auf kommunale Maßnahmen haben kann, befürchtet der Deutsche Städte- und Gemeindebund zusätzliche Bürokratie. „Die EU hat mit der Feinstaubrichtlinie ein falsches Signal gesetzt. Die Städte und Gemeinden werden in die Verantwortung genommen, obwohl sie nicht die Verursacher der Belastungen sind“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Gerd Landsberg, der Neuen Passauer Presse.
Der Feinstaub wird durch den Straßenverkehr, ganz stark aber auch durch Industrieanlagen verursacht. Nach dem Verursacherprinzip hätte deshalb dort angesetzt werden müssen. Außerdem hat die EU bei ihren Maßnahmen die erheblichen Folgekosten für die Städte nicht beachtet. Das Einrichten von Umweltzonen – was nunmehr zunehmen wird – so wie das Sperren oder Abspritzen von Straßen, ist letztlich keine Lösung, sondern verteilt die Belastungen nur an andere Stellen.

Nach Auffassung des DStGB wäre es sinnvoller, gezielt schadstoffarme Kraftfahrzeuge, insbesondere bei den LKW, vorzuschreiben und zu fördern. Es ist auch illusorisch zu glauben, man könne im großen Umfang Städte vom Straßenverkehr teilweise ausschließen. Mobilität und Verkehr sind unverzichtbare Bestandteile unseres Lebens und der Wirtschaft, Leider berücksichtigt die Feinstaubrichtlinie auch nicht, dass manche Kommunen so ungünstig liegen (Tal- oder Kessellagen), dass der Feinstaubeintrag von weit entfernten Quellen über den Wind in die Stadt getragen wird.

Hintergrund:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 25.07.2008 (Az.: C-237/07) entschieden, dass im Fall der Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaubpartikel unmittelbar betroffene Einzelne bei den zuständigen Behörden die Erstellung eines Aktionsplans erwirken können. Die Mitgliedstaaten sind nur verpflichtet, im Rahmen eines Aktionsplans kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Gefahr der Überschreitung der Grenzwerte auf ein Minimum zu verringern und schrittweise zu einem Stand unterhalb dieser Werte zurückzukehren.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Franz-Reinhard Habbel, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200

(tr)

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