Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Kompromiss im Vermittlungsausschuss: Wichtiges Hoffnungssignal, aber kein dauerhafter Ersatz für grundlegende Reformen / Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit erfolgreich verhindert

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund bewertet in einer ersten Einschätzung die beschlossenen finanziellen Verbesserungen zu Gunsten der Kommunen (insbesondere die Senkung der Gewerbesteuerumlage) als wichtiges Hoffnungssignal für die deutschen Städte und Gemeinden. Die Kämmerer werden 2004 mehr als 2 Milliarden Euro zusätzlich in den Kassen haben. „Damit bekommen wir wieder etwas Luft für dringend notwendige Investitionen“, sagte am 15. Dezember das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, in den frühen Morgenstunden in Berlin.

Auch die Reduzierungen beim Vorziehen der Steuerreform und die Maßnahmen zur Gegenfinanzierung kommen den Kommunen teilweise zu Gute.

Positiv sei zu bewerten, dass die vollständige Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit – und damit eine gemeindefeindliche Lösung –vom Tisch ist. Das sog. Optionsmodell, wonach die Kommunen auf vertraglicher Basis die Verantwortung für die Langzeitarbeitslosen übernehmen können, wird der unterschiedlichen Situation in den Kommunen und Regionen gerecht. Die Kommunen sind nach wie vor bereit, sich dauerhaft in den Jobcentern zu engagieren (z. B. durch Organisation von gemeinnütziger Beschäftigung, die Schulderberatung und die Kinderbetreuung), um so einen effektiven Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu leisten. „Wir werden an einer gemeinsamen Lösung, bei der der Bund die finanzielle Verantwortung für die passiven Leistungen, die überregionale Vermittlung sowie den Niedriglohnbereich trägt, mitarbeiten“, sagte Landsberg. Wir erwarten allerdings nach wie vor, dass die Kommunen auch auf der Ausgabenseite (insbesondere bei den Sozialhilfekosten für die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger) deutlich, mindestens in einer Größenordnung von 5 Milliarden Euro, entlastet werden. Aus den bisherigen Erklärungen der Verhandlungspartner ist dies noch nicht zuverlässig zu entnehmen.

Die jetzt beschlossenen Verbesserungen für die Kommunen sind aber kein Ersatz für die weiterhin notwendige Gemeindefinanzreform. Wenn es zu einer grundlegenden Steuerreform kommt, muss auch die Finanzausstattung der Kommunen neu geregelt werden. Unverzichtbar dabei ist, dass Band zwischen Wirtschaft und Kommune zu stärken, insbesondere auch gut verdienende Großunternehmen wieder an der kommunalen Infrastruktur zu beteiligen und die kommunalen Einnahmen zu verbessern. Nur so können Investitionen ermöglicht und Arbeitsplätze geschaffen werden.

Zugleich warnte Landsberg die Politik, bei der angestrebten grundlegenden Steuerreform dem Bürger die Illusion zu vermitteln, mit immer weniger Steuern könnten immer bessere staatliche Leistungen erbracht werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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