Kompromiss zum BKA-Gesetz an der Grenze zur Handlungsunfähigkeit
(Berlin) - Wo sind die Richter, die bei Gefahr im Verzug sofort handeln sollen?
Der Kompromiss zum BKA-Gesetz, dem die Bundesländer im Bundesrat jetzt zugestimmt haben, erfordert immer eine richterliche Anordnung der Online Durchsuchung zur Gefahrenabwehr einer terroristischen Bedrohungssituation, auch wenn Gefahr im Verzug besteht. Ebenso soll über die Feststellung, ob bei einer akustischen Wohnraumüberwachung zur Gefahrenabwehr einer terroristischen Bedrohungssituation der Kernbereich der privaten Lebensführung betroffen ist, immer von einem Richter entschieden werden.
"Man kann gesetzliche Hürden auch so hoch legen, dass sie von keinem Ermittler mehr genommen werden können", kommentiert der stellv. Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter, Bernd Carstensen, den Gesetzentwurf zum BKA-Gesetz.
"Wenn mit diesem Gesetzentwurf eine Handlungsfähigkeit des BKA hergestellt werden soll, muss es Richter geben, die letztlich an 7 Tagen der Woche 24 Stunden für Entscheidungen zur Verfügung stehen", beschreibt der stellv. BDK-Bundesvorsitzende Bernd Carstensen die Situation, die jetzt gesetzliche Vorgabe werden soll, aber nicht Realität ist.
"Im BKA-Gesetzentwurf ist beschrieben, wie viel zusätzliche Kriminalisten beim BKA für die Umsetzung der zusätzlichen gefahrenabwehrenden Aufgabenstellungen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus erforderlich sind, nicht jedoch die Anzahl der zusätzlich zu schaffenden Richterstellen", zeigt der stellv. BDK-Vorsitzende Bernd Carstensen zusätzlichen Bedarf von Richtern auf.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK)
Bernd Carstensen, Pressesprecher
Poststr. 4-5, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24630450, Telefax: (030) 246304529
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