Konjunkturprogramme gelten auch für Friedhöfe
(Berlin) - Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland wurden durch die Mitglieder der RAL-Gütegemeinschaft Friedhofsysteme e.V. begrüßt. "Von besonderer Bedeutung" sagte der Vorsitzende der Gütegemeinschaft Friedhofsysteme, Hubert Schmitt, "sind dabei die baurelevanten Mittel für Investitionen der Kommunen in Milliardenhöhe. Dies unterstützt unsere Betriebe der Gütegemeinschaft, die schwerpunktmäßig kommunale und soziale Infrastruktur herstellen." In gleicher Weise werden die KfW-Investitionskredite für kommunale und soziale Infrastruktur als konjunkturfördernd im baurelevanten Bereich der kommunalen Friedhöfe angesehen.
Schmitt. "Trotzdem mussten wir in diesem Jahr wiederholt feststellen, dass geplante Friedhofserweiterungen oder -sanierungen aus Gründen fehlender Investitionsmittel entweder halbiert oder ganz gestrichen werden." Dies erfolgte teilweise mit dem Hinweis, dass Förderprogramme für Friedhöfe nicht zur Verfügung stünden und dass für den Friedhof vorgesehene Budgets zur Finanzierungsergänzung geförderter Maßnahmen notwendig sind.
"Umso erfreulicher ist es für uns nach Gesprächen mit der KfW heute festzustellen, dass insbesondere die Programme Nr. 208 und 209 "KfW-Investitionskredit Kommunen" für Investitionen der Kommunen auch für Friedhöfe zur Verfügung stehen." So der Vorsitzende. Kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe der Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände können diese langfristige Finanzierungsmöglichkeit nutzen.
Leider mache noch das in einigen Bundesländern zur Verfügung stehende "Stadt- und Dorferneuerungsprogramm" an der Friedhofsmauer halt. Hier bedürfe es eines Umdenkens. "Friedhöfe sind ein wichtiger Teil der Stadt- und Dorfgemeinschaft und tragen in gepflegtem und technisch korrektem Zustand zum positiven Erscheinungsbild einer Gemeinde bei." So der Vorsitzende der Gütegemeinschaft Friedhofsysteme in Berlin. Er forderte die Kommunen auf, die Möglichkeiten der KfW-Programme für die Sanierung und Erweiterung oder Neubau von Friedhöfen zu nutzen und sich ebenfalls für eine Ausweitung der "Stadt- und Dorferneuerungsprogramme" auch hinter der Friedhofsmauer einzusetzen.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)
Pressestelle
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