Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle
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Konken: „Neue Landesverbände sind rechtmäßig im DJV“

(Berlin) - Das Berliner Landgericht hat am heutigen Donnerstag, den 13. Januar Anträge auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Aufnahme der neuen Berliner und Brandenburger Landesverbände in den DJV abgelehnt. Entsprechende Anträge waren von den „alten“ Landesverbänden gestellt worden. Das Gericht sah in einer Einstweiligen Verfügung einen Eingriff in das Vertragsrecht, zu dem es nicht befugt sei. Auch die Beschlüsse des Verbandstages, mit denen der Verein Berliner Journalisten und der Brandenburger Journalisten-Verband in Hannover im November 2004 aufgenommen wurden, seien wirksam. „Die neuen Landesverbände sind rechtmäßig im DJV“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken im Anschluss an die mündliche Verhandlung. „Die erfolgreiche Aufbauarbeit dieser Landesverbände kann also weiter gehen.“ Die Mitgliederentwicklung der neuen Verbände zeige, dass viele Journalistinnen und Journalisten in Berlin und Brandenburg eine Alternative suchten.

Der Verein Berliner Journalisten und der Brandenburger Journalisten-Verband haben sich im Sommer 2004 gegründet und wurden auf dem DJV-Verbandstag im November als neue Landesverbände in den Deutschen Journalisten-Verband aufgenommen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv) Pressehaus 2107, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: 030/7262792-0, Telefax: 030/7262792-13

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