Konkurrenz unter Beschäftigten setzt Lohnspirale nach unten in Gang
(Berlin) - Wie heißt es so schön? - Konkurrenz belebt das Geschäft. Diesen Spruch kann man getrost vergessen, wenn es um Arbeitsbedingungen geht. Für Belegschaften und ihre Organisationen führt Konkurrenz nicht zu einer Verbesserung des Angebots, sondern zu einer Lohnspirale nach unten.
Ziel der Gewerkschaften im DGB ist es aber, durch Tarifverhandlungen möglichst optimale Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in der jeweiligen Branche zu erreichen.
Der Konkurrenzkampf unter den Arbeitnehmern soll durch Tarifverträge aufgehoben werden. Nach dem Motto: Gemeinsam sind wir stark kann durch gemeinsames Handeln und Aushandeln von Arbeitsbedingungen der Unterbietungskonkurrenz ein Ende gesetzt werden. Wenn die Beschäftigten ihre Interessen in einer Gewerkschaft bündeln, sind sie gegenüber Arbeitgebern durchsetzungsfähiger, können also erfolgreicher für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen streiten.
Allerdings kann die Konkurrenz zwischen den Arbeitnehmern dann fortbestehen, wenn verschiedene Organisationen um die Gunst der Arbeitgeber buhlen, indem sie bestehende Tarifverträge unterbieten. Dadurch versuchen sie in Betrieben und Belegschaften Fuß zu fassen, in denen bisher möglicherweise keine Gewerkschaftsmitglieder oder Mitglieder anderer Organisationen tätig waren.
Diese Trittbrettfahrergewerkschaften schließen meist Dumpingtarifverträge ab und können somit auch als Hilfsbataillone der Arbeitgeber bezeichnet werden. Häufig handelt es sich dabei um sog. Christliche Gewerkschaften, die man - spitz formuliert - auch als Glaubensgewerkschaften bezeichnen könnte, da sie lediglich glauben, dass sie Gewerkschaften sind. Es handelt sich dabei häufig um Minigewerkschaften, denen nur sehr wenige Mitglieder angehören, die nur über dürftige Organisationsstrukturen verfügen und die oft nur durch Arbeitgeberunterstützung überleben können. Die Unterstützung der Arbeitgeber geht z.T. sogar soweit, dass diese selbst Gewerkschaftsmitglieder werben, wie unlängst bekannt wurde. Dass solche Organisationen keine zufriedenstellenden Lebens- und Arbeitsbedingungen aushandeln oder auf gleicher Augenhöhe mit Arbeitgebern und ihren Verbänden verhandeln können, liegt auf der Hand. Augenfällig ist dies bei sog. Scheingewerkschaften, wie der GNBZ, die sogar von den Arbeitgebern mitgegründet worden ist und wohl auch von ihnen finanziert wird. Selbst der Tarifabschluss ist von ihnen vorgeplant worden. Aber auch die extra zur Unterbietung gegründete Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) hat keine andere Aufgabe als Tarifverhandlungen anderer Organisationen zu torpedieren, indem sie sich den Arbeitgebern als billige Alternative zum Vertragsabschluss anbieten.
Von diesen Gewerkschaften sind die sog. Berufsgruppen- oder Standesorganisationen zu unterscheiden: Diese organisieren nur eine Beschäftigtengruppe und versuchen, für diese Gruppe das Maximum herauszuholen. Das geht häufig auf Kosten und zu Lasten der übrigen Beschäftigten. In der Tarifpolitik sind hier bereits Mittel und Wege gefunden worden, eine wenn auch zeitverzögerte Angleichung zu erreichen: Fällt der Abschluss einer Standes- oder Berufsgruppenorganisation besser aus als das Tarifergebnis der übrigen Gewerkschaften, wird es auch für die übrigen Beschäftigten dieser Berufsgruppe angeglichen (Beispiel Bahn).
Dumping- und Scheingewerkschaften schüren mit ihren Organisationen also den Unterbietungswettbewerb unter Arbeitnehmern. Sie spalten die Beschäftigten in der Branche und schwächen die Belegschaften in ihrer Gesamtheit bei der Forderung und Durchsetzung besserer Arbeitsbedingungen.
Die Haupt-Betroffenen sind die Mitglieder der Scheingewerkschaften, denn sie gehören Organisationen an, die unwirksame Tarifverträge abschließen. Wird nämlich gerichtlich festgestellt, dass eine dieser Organisationen keine Gewerkschaft ist, sind deren Tarifverträge auch rückwirkend unwirksam. Mit rechtlichen Instrumenten und tarifpolitischen Gegenkonzepten kann man versuchen, diese Dumpinggewerkschaften und Egoistengruppen im Zaum zu halten, um mehr Geschlossenheit und damit gemeinsam mehr Erfolge zu erreichen. Den Mitgliedern der Christengewerkschaften kann man nur raten, den Lohn, der ihnen ggf. über rechtswidrige Dumpingtarifverträge vorenthalten wurde, möglichst rasch auch über den Klageweg - einzufordern, bevor die gesetzlichen Verjährungsfristen (drei Jahre jeweils zum Jahresende) verstreichen.
Besonderheit der CGZP
Die Notwendigkeit der Gegenwehr zeigt sich besonders im Bereich der Zeitarbeit: Ungefähr ein Drittel der Zeitarbeitsbeschäftigten in Deutschland fallen unter die Tarifverträge der CGZP mit ihren häufig nicht Existenz sichernden Löhnen.
Die CGZP konnte nur deshalb so bedeutsam werden, weil das Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz Ausnahmen vom Equal-Pay-Grundsatz zulässt: Grundsätzlich muss den Zeitarbeitnehmern der gleiche Lohn wie auch den Stammbeschäftigten eines Entleihbetriebs gezahlt werden, es sei denn, Tarifverträge mit den Verleihbetrieben regeln etwas anderes. Hier trat die CGZP auf den Plan, die mit ihren nach unten abweichenden Tarifverträgen höchst reizvoll wurde für die Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche. So hatten die DGB-Gewerkschaften bei den erstmalig aufgenommenen Tarifverhandlungen 2003 zunächst eine Vereinbarung mit einem Arbeitgeberverband der Leiharbeit geschlossen, der als unterstes Entgelt in Westdeutschland 8,40 Euro vorsah. Durch den niedrigen Abschluss der CGZP waren die Vertragspartner der DGB-Gewerkschaften nur noch bereit, 6,85 Euro zu vereinbaren - 18,5 Prozent weniger! Nach dem Gesetz ist sogar die bloße Vereinbarung des Tarifvertrages im Arbeitsvertrag ausreichend. Eine Mitgliedschaft des Zeitarbeitsunternehmens im Arbeitgeberverband, das den Tarifvertrag abgeschlossen hat, ist noch nicht einmal erforderlich. Insofern war es für die Arbeitgeber ein leichtes, sich den schlechtesten Tarifverträgen anzuschließen. Der entstandene Unterbietungswettbewerb ist aber eine soziale Katastrophe und muss gesetzgeberisch eingedämmt werden.
Deshalb ist es notwendig, dass die Zeitarbeit ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen wird und der Mindestlohn-Tarifvertrag der DGB-Tarifgemeinschaft mit den beiden Arbeitgeberverbänden BZA und iGZ für allgemeinverbindlich erklärt wird. Denn nur dadurch kann erreicht werden, dass allen Leiharbeitnehmern für Phasen der verleihfreien Zeit wenigstens ein Mindestlohn gezahlt werden muss. Für die Zeiten des Einsatzes beim Entleiher fordert der DGB die gleiche Bezahlung wie die Beschäftigten im Einsatzbetrieb.
Menschen sind keine Ware. Sie können nicht wie unverkäufliche Güter vom Markt genommen und eingestampft werden. Sie bleiben am Arbeitsmarkt und müssen um ihrer Existenz Willen arbeiten. Um Arbeitnehmern eine Chance auf gute Arbeitsbedingungen zu geben, brauchen wir starke Gewerkschaften und wenig Konkurrenz.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Axel Brower-Rabinowitsch, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

