Konsequenzen aus dem Amoklauf / Jugendschutz im Internet stärken
(Berlin) - Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) fordert den Bundestag auf, den Jugendschutz im Internet zu stärken. Die Konsequenzen aus dem Amoklauf sind heute (18. März 2009) Thema einer aktuellen Stunde des Bundestages.
Bislang läuft die Debatte in eine andere Richtung. Gefordert werden Testkäufe und Verbote von Killerspielen. Gleichzeitig können Kinder und Jugendliche jedes schädliche jugendgefährdende oder verbotene Computerspiel über das Internet kostenlos erhalten.
"In Hinblick auf die Durchsetzung des Jugendschutzes im Internet haben wir ein Vollzugsproblem", macht Werner Küsters, Präsident des BDWi deutlich. "Vor diesem Hintergrund ist die Diskussion, ob Killerspiele oder gewalttätige Filme die Entwicklung von Jugendlichen beeinflussen, zweitrangig. Die Nutzung dieser Medien ist Jugendlichen verboten. Dieses Verbot wird im stationären Handel strikt durchgesetzt. Nur das Internet ist ein rechtsfreier Raum. Das kann nicht länger hingenommen werden. Dieses muss der Bundestag in seiner aktuellen Stunde aufgreifen", fordert Küsters. "Letztendlich entspricht dieses einer Geisteshaltung, die zur Vermeidung von Verkehrsunfällen die Kontrollen von Pferdefuhrwerken verschärfen will und Automobile unberücksichtigt lässt."
Statt dessen diskutiert der Bundestag im Rahmen der Auseinandersetzung um das Telemediengesetz (TMG) noch mehr Haftungsfreistellungen für Hyperlinks. Dies würde letztendlich zu einer Legalisierung von Portalen wie Pirate Bay führen, die zu Tausenden von illegalen Inhalten verlinken.
"Die Durchsetzung des Jugendschutzes liegt in der Hand der Internet-Service-Provider. Diese müssen endlich vom Gesetzgeber gezwungen werden, die massive Nutzung des Internets zur Übermittlung von illegalen Inhalten einzuschränken.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
Markus Guhl, Bundesgeschäftsführer
Universitätsstr. 2-3a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 288807-0, Telefax: (030) 288807-10
(el)