Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Kontonutzung ist keine Zustimmung zu neuen Vertragsbedingungen / Einstweilige Verfügung gegen Sparda-Bank Hannover

(Berlin) - Durch die Nutzung ihres Kontos stimmen Bankkund:innen nicht automatisch Vertragsänderungen zu. Doch genau das kündigte die Sparda-Bank Hannover einigen ihrer Kund:innen in einem Anschreiben an. Dieses Vorgehen hat das Landgericht Hannover der Bank nun auf Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) per einstweiliger Verfügung untersagt.

"Benötigt eine Bank die Zustimmung zu einer Vertragsänderung, reicht dafür die bloße Weiternutzung des Kontos durch die Kundinnen und Kunden - etwa durch eine Überweisung oder eine Geldabhebung - nicht aus", sagt David Bode, Referent im Team Rechtsdurchsetzung des vzbv. "Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen ungehinderten Anspruch auf ihre vertraglich vereinbarten Leistungen."

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(jg)

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