Pressemitteilung | Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)

Kontrollmitteilungen neben Abgeltungssteuer kontraproduktiv

(Berlin) - Als kontraproduktiv und verfassungsmäßig zweifelhaft hat der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, Karl-Heinz Boos, die von der Bundesregierung vorgesehenen Kontrollmitteilungen bei der Abgeltungssteuer für Zinserträge bezeichnet. „Es ist unverständlich, welche Funktion ein teures und bürokratisches Kontrollmitteilungssystem neben der im Grundsatz begrüßenswerten Abgeltungssteuer für Zinserträge haben soll“, sagte Boosam 18. Dezember in Berlin. Der Steueranspruch des Staates werde durch die Erhebung des Abgeltungssatzes an der Quelle erfüllt. Darüber hinaus bedürfe es keiner Informationen für den Fiskus. Zudem unterliege das Steuerrecht als öffentliches Eingriffsrecht Restriktionen, die letztlich am verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen seien. „Ein Kontrollmitteilungsverfahren, das keinen erkennbaren fiskalischen Zweck verfolgt, die Hauptlast sowie die Kosten der Erfassung und Meldung jedoch den Banken aufbürdet, ist verfassungsrechtlich zweifelhaft“, erklärte Boos.

Der VÖB sieht die Bundesregierung bei der beabsichtigten Einführung einer Abgeltungssteuer auf moderatem Niveau auf dem richtigen Weg. Unverständlich sei daher die weitere Diskussion über ein Kontrollmitteilungsverfahren, das nach den Erfahrungen aus anderen EU-Staaten nicht erforderlich sei und in der Europäischen Union keine Zustimmung finden werde. Da entscheidend für den Erfolg der neuen Abgeltungssteuer die Rückholung von nicht deklarierten Auslandsgeldern sei, müssten die Details der Umsetzung stimmen. Der Verband bezweifelt, ob ohne Änderungen der Abgabenordnung Auslandsgelder in bedeutendem Umfang nach Deutschland zurückfließen würden. Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung solle die „Rückkehr in die Steuerehrlichkeit“ allein über eine Selbstanzeige durch den Steuerpflichtigen möglich sein. Jedoch sei erst im Juli 2002 der Straftatbestand der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung (§ 370a AO) geschaffen worden, der eine strafbefreiende Selbstanzeige grundsätzlich ausschließe. Insofern müsse auch diese Regelung geändert werden, um die Absicht der Bundesregierung, große Auslandsvermögen nach Deutschland zurückzuholen, nicht zu konterkarieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) Lennéstr. 17 10785 Berlin Telefon: 030/81920 Telefax: 030/8192222

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