Kopftuch und Habit nicht vergleichbar
(München) - Zum Rechtsstreit über das Tragen eines Kopftuches durch Lehrerinnen an öffentlichen Schulen stellte der Präsident des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV), Albin Dannhäuser, fest: „Die Rechtsgüter ‚Religionsfreiheit’ und der ‚Gleichheitsgrundsatz’ dürfen im demokratischen Staat nicht angetastet werden. Wenn Lehrkräfte im Dienst religiöse Symbole tragen, so ist dies ein persönliches, aber demonstratives Bekenntnis gegenüber den Schülern. Das Kopftuch ist als Symbol allerdings interpretationsoffen und kann von Schülern auch missverstanden werden. Insofern ist ein Verzicht angezeigt.“
Nach Auffassung Dannhäusers kann der Habit in der Schule nicht mit dem Kopftuch verglichen werden. Der Habit gilt nicht nur als „Berufskleidung“, sondern ist auch eingebunden in unsere jahrhundertelange christliche Tradition. Das Kopftuch hat in unserer christlich geprägten und weltanschaulich offenen Gesellschaft keinen historischen Kontext. Muslimische Lehrerinnen sollten durch den Verzicht auf das Tragen des Kopftuches in der Schule ein Zeichen der Toleranz gegenüber unserer gewachsenen Gesellschaft setzen.
Am Beispiel des Kopftuches werde, so Dannhäuser, erneut deutlich, dass die Schule Probleme bewältigen müsse, für die die Gesellschaft keine Lösung hat.
Quelle und Kontaktadresse:
Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband e.V. im VBE (BLLV)
Andrea Schwarz, Pressereferentin
Bavariaring 37, 80336 München
Telefon: (089) 72100129, Telefax: (089) 72100155
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen



