Koran über Grundgesetz?
(Berlin) - Aus Angst vor ihrem gewalttätigen marokkanischen Ehemann beantragte eine Deutsche mit ebenfalls marokkanischem Migrationshintergrund bei einem Frankfurter Gericht die sofortige Scheidung. Den Härtefall, der eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ermöglicht, lehnte die Richterin unter Berufung auf den Koran ab: Der Antragstellerin hätte nach Aussage der Richterin klar sein müssen, dass im marokkanischen Kulturkreis ein Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber der Frau nicht unüblich sei.
Jutta Wagner, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb), kritisiert die Richterin scharf: "Das ist ein entsetzlicher Vorfall, gerade weil wir uns bei den Migranten für eine stärkere Akzeptanz unserer Regeln einsetzen", sagt sie heute in Berlin. Zwar kann auch einer geschlagenen Frau das Verstreichen des Trennungsjahres zugemutet werden. Aber der Verweis auf den Islam ist "nicht akzeptabel".
"Wenn das gerichtliche Koranzitat nicht auf ein Blackout zurückzuführen ist, hat diese Richterin in der deutschen Justiz nichts zu suchen."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen
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