Korrektur bei den Unterkunftskosten bis zur Sommerpause nötig / Städtetag hält die Arbeitsgemeinschaften nach Hartz IV nicht für gefährdet
(Berlin) - Der Deutsche Städtetag hält bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe trotz der noch zu lösenden praktischen Fragen den Aufbau der vorgesehenen Arbeitsgemeinschaften zum 1. Januar 2005 bisher nicht für gefährdet. Genauso wenig könne von einer zögerlichen Haltung oder mangelnden Kooperationsbereitschaft der Kommunen die Rede sein, erklärte heute der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus, anlässlich der aktuellen Debatte um die Umsetzung des künftigen Arbeitslosengeldes II.
Viele Städte sind an den Vorbereitungen für den Aufbau der gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften mit den Agenturen für Arbeit bereits beteiligt und wirken in Pilotprojekten mit. Unsere Bereitschaft zur Kooperation bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe steht völlig außer Frage, ist aber nicht bedingungslos. Die praktische Umsetzung der Arbeitsgemeinschaften kann nur unter der Voraussetzung gelingen, dass die Ursachen für die massive finanzielle Belastung der Städte durch die Unterkunftskosten beseitigt und die versprochene Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro dauerhaft sichergestellt werden. In der bisher vorgesehenen Rolle als Träger der Unterkunftskosten sind die Städte nicht bereit und in der Lage, in die Arbeitsgemeinschaften einzutreten, sagte Articus.
Bund und Länder müssten jetzt sehr schnell die notwendigen Gesetzesänderungen zur Korrektur der Finanzierung von Hartz IV auf den Weg bringen, damit die drohende Belastung der Städte mit fünf Milliarden Euro verhindert werde. Dazu müsse unter anderem die zu Lasten der Kommunen Ende vergangenen Jahres verabschiedete Wohngeldreform zurückgenommen werden, durch die Bund und Länder in Milliardenhöhe entlastet werden. Wenn bis zur parlamentarischen Sommerpause die notwendige Korrektur der Finanzierung der Unterkunftskosten nicht gesetzgeberisch auf den Weg gebracht ist, wird die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nicht zu vollziehen sein, sagte Articus. Seit der Städtetag die gravierende finanzielle Belastung der Kommunen durch die Unterkunftskosten geltend gemacht und seine Berechnungen dazu vorgelegt habe, sei bereits wertvolle Zeit verstrichen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin
Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin
Telefon: 030/377110, Telefax: 030/37711999
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