Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Korrespondierende Besteuerung verdeckter Gewinnausschüttungen / Langjährige Forderung des DStV berücksichtigt

(Berlin) - Das Bundesfinanzministerium plant, mit dem neuen § 32a KStG eine neue Vorschrift in das Körperschaftsteuergesetz aufzunehmen, die die korrespondierende Besteuerung verdeckter Gewinnausschüttungen regelt. Danach soll, soweit der Steuerbescheid einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung erlassen, aufgehoben oder geändert wird, dies auch für den Steuerbescheid des Anteilseigners gelten. Die Festsetzungsfrist des Anteilseigners soll nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des erlassenen, aufgehobenen oder geänderten Steuerbescheids gegenüber der Kapitalgesellschaft enden.

Diese Neuregelung ist in einem Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2007 vorgesehen. Der DStV hatte in der Vergangenheit wiederholt auf das Problem hingewiesen und Abhilfe gefordert. Zur Zeit haben betroffene Anteilseigner häufig keine Möglichkeit, das für sie vorteilhafte Halbeinkünfteverfahren in Anspruch zu nehmen, wenn nachträglich bei der Gesellschaft eine verdeckte Gewinnausschüttung festgestellt wird. Die Steuerbescheide der Anteilseigner sind meist lange vor denen der Gesellschaft bestandskräftig, so dass sich keine Möglichkeit ergibt, die verdeckte Gewinnausschüttung beim Anteilseigner statt der vollen Versteuerung dem Halbeinkünfteverfahren zu unterziehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Annette Theobald, Referentin, Presseabteilung Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799

(sk)

NEWS TEILEN: