Korruptionsbekämpfung durch Whistleblowing
(Berlin) - Immer mehr deutsche Unternehmen geraten in Korruptionsverdacht. Korruption scheint wie Steuerhinterziehung zum Kavaliersdelikt geworden zu sein. Dagegen muss dringend vorgegangen werden. Sowohl Steuerhinterziehung als auch Korruption müssen präventiv bekämpft und härter als bisher bestraft werden. Anti-Korruption muss ein gesamtgesellschaftliches Thema werden, das in jedem Unternehmen höchsten Stellenwert hat.
Zur Bekämpfung von Korruption in Unternehmen ist empfehlenswert:
Eindeutige Leitlinien der Unternehmen gegen Korruption. Die Führungspersonen müssen ihre Vorbildfunktion wahrnehmen. Mindestens einmal im Jahr müssen Anti-Korruptions-Maßnahmen auf die Tagesordnung des Aufsichtsrates. Ein jährlicher Korruptionsbericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates soll zeigen, wie ernst das Thema genommen wird.
Ein öffentliches Korruptionsregister soll Unternehmen aufführen, die sich der Korruption schuldig gemacht haben, um sie gegebenenfalls von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausschließen zu können. Wichtig ist auch die Einrichtung eines externen Anti-Korruptionsbeauftragten bzw. eine Regelung über "Whistleblowing" (Hinweisgeber). Dazu gehört die klare Vereinbarung, dass kein Arbeitnehmer arbeitsrechtlich belangt werden darf, wenn er einen Korruptionsverdacht meldet.
Was ist Whistleblowing?
Unter Whistleblower werden diejenigen verstanden, die auf grobe Missstände in ihren Organisationen hinweisen. Voraussetzung für Whistleblowing ist, dass sich die Whistleblower vertrauensvoll an ihre Vorgesetzten oder eine innerbetrieblich zuständige Stelle wenden können. Bisher ist es so, dass viele Unternehmen auf solche Hinweise nicht reagieren. Manche Whistleblower überspringen deshalb Hierarchieebenen, um ihr Anliegen doch noch umzusetzen (internes Whistleblowing). Das ist in manchen großen Organisationen explizit verboten, nirgendwo gern gesehen und kann zu Ärger führen.
Erst recht kann es Ärger geben, wenn der Whistleblower sich mit seinen Hinweisen nach draußen wendet. Dann kann es sich um einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag handeln oder sogar gegen Strafgesetze (externes Whistleblowing)
Es ist daher notwendig, dass Whistleblower ihre wertvollen Hinweise anonym geben können. Dafür können internetgestützte Systeme genutzt werden, die anonyme, nicht rückverfolgbare Eingaben ermöglichen. Außerdem kommt die neu geschaffene "Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung"(DPR e.V.) in Betracht.
Sie könnte über den angestammten Bereich von Bilanzmanipulationen hinaus auch anonymen Korruptionsvorgängen nachgehen. Jede Organisation ist in hohem Maße auf die Hinweise ihrer Mitarbeiter angewiesen. Dies betrifft vor allem: gefährliche Produktionsbedingungen, gefährliche Produkte, Produkthaftungsfälle und so genannte Heimlichkeitsdelikte wie Korruptionsdelikte, Buchführungs- und Bilanzdelikte und schwere Wirtschaftskriminalität.
Whistleblowing ist also nicht gegen die Interessen des Unternehmens gerichtet, im Gegenteil. Es trägt dazu bei, die Produktivität zu erhöhen und Skandale zu vermeiden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324
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