Pressemitteilung | Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Kosten für Kfz-Schadenfeststellung müssen erstattet werden

(Bonn) - Bei der Kfz-Schadenfeststellung durch Sachverständige kann eine umfassende Analyse der Fahrzeugelektronik zwingend notwendig sein. Daher fordern ZDK und BVSK in einer gemeinsamen Erklärung, dass die dafür anfallenden Kosten von den Versicherern zu erstatten sind. Dazu gehört auch der Aufwand für die notwendige Vermessung von Fahrzeugen vor und nach der Reparatur des Unfallschadens sowie für die notwendige Demontage von Fahrzeugteilen.

Nach einem Verkehrsunfall könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Fahrzeugelektronik Schaden genommen habe. Defekte Fahrzeugelektronik stelle ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, so ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Nach Auffassung von BVSK-Präsident Dirk Barfs gehört es zu den Aufgaben der Schadendiagnose, die Fahrzeugelektronik umfassend zu überprüfen.

Dafür halten die qualifizierten Reparaturbetriebe umfangreiche Diagnosetechnik vor, die dem Sachverständigen für die Begutachtung bereitgestellt wird. "Die anfallenden Kosten können dem Sachverständigen oder dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt werden. Das wird leider von vielen Betrieben vernachlässigt", ergänzt Kfz-Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk. Der Versicherer sei im Rahmen seines Leistungsversprechens gehalten, diese Kosten zu erstatten, da sie zur Schadenfeststellung gehörten, so BVSK-Vizepräsident André Reichelt.

Mit der gemeinsamen Erklärung wollen die beiden Fachverbände zum einen die Kfz-Betriebe und Sachverständigen auf dieses Thema hinweisen und zum anderen die Versicherer dafür sensibilisieren, ihren Leistungsversprechen umfänglich gerecht zu werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Ulrich Köster, Pressesprecher Franz-Lohe-Str. 21, 53129 Bonn Telefon: (0228) 91270, Fax: (0228) 9127150

(cl)

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