Pressemitteilung | (BGL) Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V.

Kostenbelastungen gehen bis an die verkraftbare Schmerzgrenze

(Bad Honnef) - Nach mehrstündigen Verhandlungen im Spitzengespräch zwischen den Tarifausschussvorsitzenden der Tarifverhandlungsparteien im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, Egon Schnoor (BGL, Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.), und Klaus Wiesehügel (IGBAU, Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt), konnte am 7. September 2009 ein Tarifabschluss erzielt werden. Dabei wurde vereinbart, zum 1. September 2009 die Löhne und Gehälter in den alten Bundesländern um 2,0 Prozent sowie um eine monatliche Einmalzahlung in Höhe von 0,4 Prozent zu erhöhen und die Löhne und Gehälter in den neuen Bundesländern um 2,6 Prozent zu erhöhen.

Die Ausbildungsvergütungen in den alten Bundesländern steigen darüber hinaus um drei Prozent und um fünf Prozent in den neuen Bundesländern. In Berlin-West werden sie um vier Prozent erhöht. In allen Bereichen erfolgt dabei eine kaufmännische Rundung auf 5,00 Euro.

Die Laufzeit beträgt insgesamt zwölf Monate, so dass die Entgelttarifverträge erstmalig zum 31. August 2010 kündbar sind. "Mit diesem Kompromiss sind die Arbeitgeber bis an die Schmerzgrenze - teilweise wird sie überschritten - gegangen", kommentierte der BGL-Tarifausschussvorsitzende Egon Schnoor das Verhandlungsergebnis.

Erneut sind die Tarifverhandlungsparteien des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues ihrer sozialpolitischen Verantwortung gerecht geworden. Trotz wirtschaftlich ungewisser Zukunftsaussichten haben sie dafür gesorgt, dass die Mitarbeiter bei einer Inflationsrate nahe Null mehr Geld in ihrer Lohntüte haben. Gleichzeitig konnte die Zukunftsfähigkeit der Tarifvertragssituation in der Branche weiter verbessert werden. So sind die überproportional gestiegenen Ausbildungsvergütungen ein Zeichen zur Stärkung des Ausbildungsberufes des Landschaftsgärtners in dem sich abzeichnenden härter werdenden Wettbewerb um ausbildungsfähige junge Leute. Die Mitglieder der Gewerkschaft sind von der betrieblichen Altersvorsorge zukünftig nicht mehr ausgeschlossen, da alle Entgelttarifverträge im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau eine Entgeltumwandlungsklausel erhalten.

"Planungssicherheit und die Stärkung des Ausbildungsberufs sind wichtige Determinanten für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. Wir Arbeitgeber sind unserer sozialen Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern in den untersten Lohngruppen gerecht geworden, die statt einer tabellarischen Lohnerhöhung eine Einmalzahlung erhalten", erläuterte Egon Schnoor weiter. Dem Kampf des Berufsstandes gegen steuerprivilegierte Konkurrenz aus dem Produktionsgartenbau und der übrigen Landwirtschaft, den kommunalen Unternehmen und den gemeinnützigen Einrichtungen wie Werkstätten für Behinderte im harten Wettbewerb musste erneut ein tarifpolitisches Zeichen gesetzt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
BGL Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. Bettina Holleczek, PR-Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Alexander-von-Humboldt-Str. 4, 53604 Bad Honnef Telefon: (02224) 7707-0, Telefax: (02224) 7707-77

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