Pressemitteilung | Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)

Kostenloser Augencheck für müde "Bildschirmaugen"

(Düsseldorf) - Deutsche Arbeitnehmer verbringen Millionen Stunden vor dem PC. Doch der "Segen für die Arbeitswelt" führt nach stundenlangem Arbeiten vorm Bildschirm oft zu brennenden, tränenden Augen, das Bild beginnt zu flimmern, schlimmstenfalls verschwimmt sogar die klare Sicht. Es stellen sich Kopfschmerzen und Ermüdung ein, die Konzentration lässt nach. Weil langfristig nicht nur das Sehorgan, sondern der ganze Körper belastet wird, hat sich die EU bereits 1990 in einer Richtlinie mit dem Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer an Bildschirmgeräten befasst. Der deutsche Gesetzgeber hat in Umsetzung dieser Richtlinien seit Ende 1996 bestimmt: Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern, die überwiegend am Bildschirm tätig sind, eine kostenlose Bildschirmarbeitsplatz-Augenuntersuchung anbieten.

Dem Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) ist es gelungen, dafür einen einfachen und kostengünstigen Weg zu finden: Über eine Mittlerfirma, Fa. Accor, werden sogenannte Eye-Care-Gutscheine vergeben, die die Betroffenen von ihrem Arbeitgeber anfordern und beim Augenarzt einlösen können. Der Arbeitgeber ist damit, auch im eigenen Interesse, seiner Fürsorgepflicht nachgekommen und kann sichergehen, dass der Arbeitnehmer keine Augenschäden davonträgt. Unter diesen Voraussetzungen ist gewährleistet, dass die Arbeitnehmer beschwerdefrei den Anforderungen des Bildschirmarbeitsplatzes gerecht werden und somit auch optimale Leistungen erbringen können.


Flimmern und Doppelbilder: Zu viel Bildschirmarbeit belastet das Auge

Fast die Hälfte der Bildschirmarbeiter leidet nach einem arbeitsreichen Tag unter geröteten, brennenden und flimmernden Augen. Manchmal erscheinen vor dem gestressten Sehorgan anstatt Einfach- sogar Doppelbilder. Kein Wunder, denn die Augen leisten bei dauerhafter Bildschirmarbeit Schwerstarbeit. Je nach Tätigkeit bewegt sich das Auge pro Tag bis zu 30.000 Mal zwischen Tastatur, Bildschirm und Papiervorlage. Auch die Pupille passt sich mehrere tausendmal an wechselnde Helligkeit und Entfernung an. Die Augen reagieren gereizt. Viele Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Müdigkeit sind außerdem Folge eines für die Bedingungen des Arbeitsplatzes unzureichend oder gar nicht korrigierten Sehfehlers. Unter der Belastung am Bildschirmarbeitsplatz machen sich eben auch bisher unbemerkte, latente Fehler oder Defizite im visuellen System bemerkbar, die ausgeglichen werden müssen. Eine richtige Beleuchtung und ein qualititativ hochwertiger Bildschirm, der weder flimmert noch unscharf ist, sind eine wichtige Voraussetzung, um Augenbeschwerden vorzubeugen. Auch regelmäßige zehnminütige Pausen von der Bildschirmarbeit helfen den Augen, zu entspannen. Wichtig ist und damit appelliert der Berufsverband der Augenärzte an alle Bildschirmarbeiter, zu Beginn des Arbeitsverhältnisses und dann in regelmäßigen Abständen bzw. bei erneuten Beschwerden die gesetzlich vorgeschriebenen Bildschirm-Augenuntersuchung in Anspruch zu nehmen.


Mit Eye-Care-Gutschein zum Augenarzt

Das System funktioniert ganz einfach: Der Arbeitgeber bestellt sogenannte Eyecare-Gutscheine für alle Mitarbeiter, die hauptsächlich am Bildschirm arbeiten. Mit dem Gutschein geht der Arbeitnehmer dann zu einem Augenarzt seiner Wahl. Bundesweit akzeptieren rund 5000 Augenärzte den Eyecare-Gutschein. Jeder Mitarbeiter erhält anschließend ein Protokoll mit den Ergebnissen des Augenchecks. Bei Bedarf verordnet der Augenarzt dem Behandelten eine Bildschirmarbeitsplatz (BAP) -Brille, für die der Betroffene wieder einen Gutschein vom Arbeitgeber erhält. Accor übernimmt anschließend die Abrechnung mit den jeweiligen Augenärzten und Optikern. Die Gesundheit der Mitarbeiter ist eine zentrale Voraussetzung für Leistungsfähigkeit und Konzentration am Arbeitsplatz. Deshalb ist es aus betriebs- und volkswirtschaftlichen Gründen folgerichtig und sinnvoll, dass die Arbeitgeber der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, die Augen und das Sehvermögen ihrer Mitarbeiter regelmäßig untersuchen zu lassen und bei Bedarf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille zur Verfügung zu stellen. Laut Schreiben des Bundesfinanzministeriums kann der Arbeitgeber die Aufwendungen für die Untersuchung nach der Bildschirmarbeitsplatzverordnung und die ggf. notwendige Bildschirmbrille außerdem als Betriebsausgabe absetzen. "Nur der Augenarzt ist in Lage, auch minimale Augenschäden oder Fehlstellungen frühzeitig zu erkennen, die das Sehvermögen zwar nicht unmittelbar beeinflussen, aber langfristig zu massiven Augenproblemen führen können," so Dr. Uwe Kraffel, 1. Vorsitzender des BVA.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) Tersteegenstr. 12 40474 Düsseldorf Telefon: 0211/4303700 Telefax: 0211/4303720

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