Pressemitteilung | Verband des Kfz-Gewerbes Baden-Württemberg e.V.

Kraftfahrzeuggewerbe: Abwrackprämie für Altautos für den Kauf umweltfreundlicher Neuwagen muss unkompliziert sein

(Stuttgart) - Die Idee der Landesregierung eine Abwrackprämie für alte Autos einzuführen wird vom Kraftfahrzeuggewerbe begrüßt. Die Regelung sollte aber „unkompliziert sein und sich im Autohaus umsetzen lassen“, sagt Dr. Harry Brambach, Präsident des Verbandes des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg. Vor allem sollte es ein Einmalbetrag sein, der direkt verrechnet werden kann. „Steuerbefreiungen, die über längere Zeit laufen wie beim Partikelfilter helfen wenig.“ Für Privatkunden sei die Mehrwertsteuer beim Kauf eines Neuwagens ein Ansatz: „Der Staat soll in diesem Fall ganz einfach auf die 19 Prozent Mehrwertsteuer verzichten“. Für Firmen sei ein fester Fördersatz das Beste.

Gelten soll die Regelung nach den Vorstellungen des Kraftfahrzeuggewerbes mindestens für Autos, die älter als zehn Jahre sind. Dazu gehören allein rund 2,17 Millionen der baden-württembergischen Pkw, die heute noch auf den Straßen sind und zwischen 1988 und 1998 zugelassen wurden. Das sind rund 37 Prozent des Gesamtbestandes. Dr. Brambach: „Wenn von denen möglichst viele aus dem Verkehr gezogen werden, hilft das der Umwelt und sichert die Arbeitsplätze im Kraftfahrzeuggewerbe“.

Die Umsätze an Tankstellen und Autohäusern sind nach Angaben des Verbandes basierend auf den Daten des Statistischen Landesamtes schon im August von 104,6 Millionen Euro im Vorjahr auf 91,1 Millionen Euro eingebrochen. „Die Auswirkungen der Banken- und Finanzkrise im September dürften noch viel gravierender sein“, schätzt Präsident Dr. Brambach. Die Kanzlerin hatte wegen der Umsatzrückgänge in Karlsruhe vor allem die Autoindustrie im Auge: Sie versprach „zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um Arbeitsplätze in Deutschland zu erhalten“, so könnten steuerliche Anreize zum Kauf von Fahrzeugen mit wenig Schadstoffausstoß der Autoindustrie nützen. Ministerpräsident Oettinger und Umweltministerin Gönner versprachen Fördermodelle zu prüfen.

Arbeitsplätze sind laut Harry Brambach aber nicht nur bei der Autoindustrie bedroht: „Derzeit schreiben sechs von zehn Autohändlern rote Zahlen.“ Dabei wäre der Bedarf bei den Ersatzbeschaffungen riesengroß: „Die Autos werden immer älter, aber die meisten fahren diese alten Autos ja nicht deswegen, weil sie gerne alte Autos fahren, sondern, weil sie sich keine neuen leisten können.“

Dr. Brambach plädiert dabei namens des Kraftfahrzeuggewerbes für „ein einfaches und unkompliziertes Modell, das problemlos in jedem Autohaus abzuwickeln ist, komplizierte Förderanträge über die KfW zu stellen, kann nicht der richtige Weg sein.“ Das Privatkunden-Modell: „Bei jedem Neuwagenkauf, bei dem ein Altwagen Baujahr 1998 und älter in Zahlung gegeben wird, verzichtet der Staat auf die Mehrwertsteuer für den Neuwagen, wenn der Altwagen aus dem Verkehr gezogen wird.“ Für Firmenfahrzeuge sollte es dagegen einen festen Förderbetrag geben.

Für den Bund würde das Fördermodell für Privatkunden aus seiner Sicht nicht mal einen Verlust bedeuten: „Die Mehrwertsteuer hätte er auch sonst nicht gesehen, denn die Leute hätten sich ja kein neues Auto gekauft.“ Beispiel: Ein VW Golf Joker von 1997 bringt heute auf dem Gebrauchtwagenmarkt noch 1.000 bis 2.000 Euro. Ein neuer Golf liegt zwischen 16.000 und 21.000 Euro. Bei dem 16.000-Euro-Golf sind 2.554 Euro Mehrwertsteuer enthalten. Werden diese jetzt beispielsweise als Anzahlung verrechnet, kommen Leasing- oder Finanzierungsraten heraus, die sich die Haushalte trotz der nicht mehr so gut gefüllten Haushaltskasse leisten können.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg e.V. Pressestelle Motorstr. 1, 70499 Stuttgart Telefon: (0711) 8398630, Telefax: (0711) 83986320

(el)

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