Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Krankengeld für Freie: DJV schreibt an Fraktionen

(Berlin) - Freie Journalistinnen und Journalisten, die als so genannte unständig Beschäftigte tätig sind, sollten vom ersten Krankheitstag an Krankengeld erhalten. Für die in der Künstlersozialkasse versicherten Freien muss das Krankengeld wieder ab der dritten Woche gezahlt werden. Das hat der Deutsche Journalisten-Verband in einem Brief an die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen gefordert. Der DJV appelliert in dem Schreiben, diese klaren Regelungen wieder einzuführen, die so bereits bis Ende letzten Jahres galten. Eine Neuregelung der Bundesregierung sieht hingegen vor, dass die Freien erst ab der siebten Woche Krankengeld erhalten sollen. Für die ersten Krankheitswochen sollen nach der Regierungsvorlage freie Journalisten Wahltarife bei den Krankenkassen abschließen.

Die neuen Regelungen zum Krankengeld haben in vielen deutschen Rundfunkanstalten die freien Mitarbeiter weitgehend schutzlos gestellt. Da sie nicht unter das Entgeltfortzahlungsgesetz fallen, die neu eingeführten Wahltarife aber teuer und unklar geregelt sind, erhalten sie in vielen Fällen keine Leistungen bei Krankheit. Bereits über 2.000 betroffene freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen Appell an den Bundestag unterschrieben, in dem eine Änderung der Rechtslage gefordert wird. Auch der Bundesrat hat sich für eine Rückkehr zur alten Regelung ausgesprochen.

"Der Gesetzgeber muss seiner sozialpolitischen Verantwortung für unsere Kollegen gerecht werden und die Regelung der Bundesregierung aufheben", forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Er hoffe darauf, dass die Fraktionsvorsitzenden ein klares politisches Signal setzten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) Hendrik Zörner, Pressesprecher, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Pressehaus 2107, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Telefax: (030) 7262792-13

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