Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)
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Krankenhäuser fordern: Starre Bedarfsplanung der Kassenarztsitze aufbrechen - Kooperationen mit Kliniken stärken

(Berlin) - "Die Zeit ist reif, dass die kleinteilige Zuständigkeitsbegrenzung zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten und die starre Bedarfsplanung für die Praxen aufgebrochen wird. Die Krankenhäuser sind bereit, viel stärker als bisher mit den niedergelassenen Ärzten zusammen zu arbeiten. Das anstehende Gesetzgebungsverfahren zur ärztlichen Versorgung muss dafür als Chance begriffen werden", forderte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. "Der Patient muss flächendeckend versorgt werden. Die Kliniken können dazu maßgeblich beitragen. Bei der Reform der Bedarfsplanung für die niedergelassenen Ärzte dürfen jedoch die Kassenarztsitze nicht nach statistischen Einheitswerten an den Patienten vorbei zugeordnet werden, sondern müssen sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung vor Ort orientieren", betonte Baum.

Die Krankenhäuser seien offen für Kooperationen mit den niedergelassenen Ärzten. Vorraussetzung für die verstärkte sektorenübergreifende Zusammenarbeit sei, dass die bislang vorgesehene Begrenzung der Mitarbeit der niedergelassenen Ärzte im Krankenhaus auf maximal 13 Stunden pro Woche aufgehoben werde. Zugleich sei es notwendig, neue Wege zu finden, die Belegärzte besser in den Kliniken einzubinden. Die Vergütungsbegrenzung der vertrags-belegärztlichen Patientenversorgung auf 80 Prozent der Fallpauschalen gehöre aufgehoben, so Baum weiter.

Der DKG-Hauptgeschäftsführer: "Ein wesentlicher Eckpunkt zur Sicherung der Patientenversorgung bei bestehendem Ärztemangel sind die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Es ist daher ausdrücklich zu begrüßen, dass die Regierungskoalition anerkennt, dass von Krankenhäusern errichtete MVZ zur Überwindung des Ärztemangels Wesentliches beitragen können." Damit werde deutlich, dass die MVZ der Krankenhäuser häufig flexible ärztliche Arbeitsplätze im Angestelltenverhältnis anbieten, und zudem die Verzahnung mit stationären Leistungen sichern.

Es müsse zudem schnellstmöglich klargestellt werden, dass auch die Öffnung der Krankenhäuser für spezialärztliche ambulante Behandlungen z. B. von Krebspatienten offensiv weiterentwickelt werde. "Die im Koalitionsvertrag angekündigte kritische Überprüfung dieses Leistungsspektrums führt zu einem unnötigen Attentismus bei der Genehmigung von über 1.000 Anträgen, die bei den Kranken-hausplanungsbehörden der Länder liegen. Mit deren Genehmigung würden die ambulanten Versorgungsmöglichkeiten vieler tausender Patienten auf höchstem Qualitätsniveau deutlich erweitert werden", sagte Baum.

Der DKG-Hauptgeschäftsführer begrüßte die Initiative von Bundesgesundheitsminister Rösler zur Ausbildung von mehr Ärzten und zur Änderung des Numerus Clausus. "Der Ärztemangel darf allerdings nicht mit der Vergütung der jungen Ärzte begründet werden. Gerade niedergelassene Hausärzte machen in diesen Tagen deutlich, dass die Vergütung der Krankenhausärzte kein Grund sein kann." Zutreffend sei die von allen Ärzten beklagte Bürokratielast. Baum: "Deshalb fordert die DKG eine gesetzliche Vorgabe, die den Gemeinsamen Bundesausschuss, die staatlichen Behörden und den Gesetzgeber selbst zum Bürokratieabbau verpflichtet."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Moritz Quiske, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: (030) 39801-0, Telefax: (030) 39801-301

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