Pressemitteilung | Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

Krankenhausreform gerät ins Stocken

(Siegburg) - Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen warnen vor Verzögerungen bei der Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf Fallpauschalen (DRG). Eine Verlangsamung des Anpassungsprozesses nehme den Druck von unwirtschaftlichen Häusern, effizienter zu arbeiten und bestrafe im Gegenzug Kliniken, die schon jetzt kostengünstig behandelten. Grund der Warnung ist das vom Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS) geplante 2. Fallpauschalenänderungsgesetz. Es sieht unter anderem vor, die endgültige Einführung landesweiter Preise um ein Jahr auf 2008 zu verschieben. Bislang geltendes Recht bestimmt jedoch die Ablösung der krankenhausindividuellen Entgelte innerhalb der nächsten drei Jahre in gleich großen Schritten bis 2007.

Auch die Anpassungsschritte sollen dem vorliegenden Referentenentwurf zufolge kleiner werden. Statt zu einem Drittel soll der Einstieg in die neue Vergütung im nächsten Jahr nur zu 15 Prozent erfolgen. Nach Einschätzung der Krankenkassen ist jedoch ein Anpassungspfad, der zunächst mit kleinen Schritten beginnt und den Krankenhäusern später die großen Anpassungsschritte abverlangt, unrealistisch. Sollte der Zeitraum bis zu einer leistungsorientierten Vergütung auf vier Jahre verlängert werden, so müssen wenigstens die Anpassungsschritte gleichmäßig auf die vier Jahre aufgeteilt werden. In seiner jetzigen Form ist das Gesetz nur eine Vorstufe für ein weiteres DRG-Verzögerungsgesetz.

Kritik üben die Kassen auch an zahlreichen Einzelregelungen. So wird z. B. die Finanzierung von Behandlungsfällen, die über die vereinbarte Anzahl hinaus gingen, erweitert und somit Anreize zu medizinisch nicht indizierten Mengenausweitungen gesetzt, fürchten die Spitzenverbände. Im mit Abstand größten Kostenblock der gesetzlichen Krankenversicherung seien damit zusätzliche Ausgaben, die zu Lasten der Beitragszahler gingen, programmiert. Wenig hilfreich sei auch der Versuch, teilstationäre Leistungen genauer zu definieren. Hier bedarf eines einer grundsätzlichen Neuregelung. Der vom Ministerium vorgelegte Entwurf berge die Gefahr einer ungeregelten Zulassung von Krankenhäusern im ambulanten Bereich und würde die Abrechnungsstreitigkeiten nur vergrößern.

Nachbesserungsbedarf besteht nach Meinung der Kassen auch bei den Regelungen zum Umstieg auf die neuen Fallpauschalen. Wegen fehlender Budgetabschlüsse rechneten noch mehrere hundert Krankenhäuser nach dem alten System mit tagesgleichen Pflegesätzen ab. Durch einen vorläufigen Abrechnungswert (technischer Basisfallwert) solle zumindest ab Anfang nächsten Jahres die Abrechnung nach altem Recht beendet werden. Das Nebeneinander von altem und neuem Rechnungssystem sei teuer und aufwendig.

Die Spitzenverbände fordern das BMGS dazu auf, seinen Entwurf so zu überarbeiten, dass die Reformziele Transparenz und Wirtschaftlichkeit erreicht würden. Der jetzt unterbreitete Vorschlag berücksichtige fast ausschließlich die Interessen der Krankenhausträger, jedoch nicht die der Beitragszahler.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. Frankfurter Str. 84, 53721 Siegburg Telefon: 02241/1080, Telefax: 02241/108248

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