Pressemitteilung | IKK-Bundesverband GbR i.L.

Krankenkassen werden nun auch durch höhere Umsatzsteuer auf Trink- und Sondennahrung belastet

(Bergisch Gladbach) - Der IKK Bundesverband fordert die Finanzämter auf, Sondennahrung, die zur Ernährung zumeist schwerstkranker Intensivpatienten benötigt wird, wieder mit dem verminderten Mehrwertsteuersatz zu besteuern. Es sei unzumutbar, dass erneut auf Kosten der Krankenkassen der Fiskus seine Kassen auffüllen wolle. Denn neuerdings verpflichten die Finanzämter die Hersteller von Trink- und Sondennahrung, diese Produkte nicht wie bisher dem ermäßigten 7 Prozentigen MwSt-Satz zu unterwerfen, sondern auf ihre Produkte 16 Prozent MwSt zu erheben. Und dies erfolgt, obwohl sich die Rechtslage im Steuerrecht nicht geändert hat. Für die GKV geht es hierbei um jährliche Mehrausgaben von ca. 45 Mio. Euro. "Mit diesem Vorgehen eröffnet der Staat den nächsten Verschiebebahnhof zu Lasten der Krankenkassen. Allein in den vergangenen Jahren sind den Krankenkassen durch diese Politik weit mehr als 50 Mrd. Euro entzogen worden " erklärte Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes.

Nach Ansicht der Finanzämter sei die Sondennahrung ein Getränk, weil als Getränk im steuerrechtlichen Sinne alle Flüssigkeiten zu verstehen seien, die zum menschlichen Genuss geeignet und bestimmt sind. Nur Flüssigkeiten, die als nicht trinkbar bzw. nicht genießbar einzuordnen sind, sollen nicht der Besteuerungsregel des Kapitels 22 der Zollvorschriften unterfallen.

Doch genau dies trifft nach Ansicht des IKK Bundesverbandes auf die Sondennahrung zu. Zum einen ist sie geschmacklich nicht zum Trinken geeignet, zum anderen zeigt ihre Zusammensetzung, dass sie eindeutig den Lebensmitteln zuzuordnen ist. Sondennahrung ist dazu da, z.B. komatöse Patienten zu ernähren.

Die höheren Preise, die durch die neue Auslegung des Steuerrechts durch die Finanzämter entstehen, werden dann natürlich von den Herstellern der Sondennahrung über die Großhändler, die Sanitätshäuser und Apotheken an die Krankenkassen weitergegeben. Diese brauchen aber diese Produkte, um ihre komatösen und anderen schwerstkranken Versicherten versorgen zu lassen. Damit erhöhen sich durch diese neue Praxis der Finanzbehörden die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen. Die Innungskrankenkassen werden gemeinsam mit anderen Kassenarten in dieser Frage die Gerichte anrufen, um eine Grundsatzentscheidung zu erreichen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK) Friedrich-Ebert-Str. TechnologiePark, 51429 Bergisch Gladbach Telefon: 02204/440, Telefax: 02204/44185

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