Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

Kreditkarten mit Auslandskrankenversicherung / ADAC: Vor der Reise den Schutz abklopfen / Premium-Karten leisten – aber nur unter bestimmten Bedingungen

(München) - Nach einem Unfall oder bei einer Krankheit im Ausland kann die medizinische Behandlung sehr schnell sehr teuer werden. Verbraucherschützer und Bundesregierung raten daher allen Auslandsurlaubern zum Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Was viele aber nicht wissen: Kreditkartenkunden sind in einigen Fällen bereits abgesichert. Darauf weist der ADAC hin. Der Automobilclub rät, vor einer Reise den Versicherungsschutz zu überprüfen.

In der Regel bieten die Kreditkartenunternehmen die Versicherungen allerdings nur für ihre Premium-Karten an. Zudem haften die Versicherungen meist nur, wenn die jeweiligen Leistungen mit der Karte bezahlt wurden.

Die Gold-Kreditkarte des ADAC zum Beispiel beinhaltet eine Reisekrankenversicherung, die Reisen bis zu 62 Tage Dauer absichert. Damit sind die Kosten für eine medizinische Behandlung im Ausland sowie den eventuell nötigen Rücktransport nach Deutschland abgedeckt. Wer im Ausland stationär behandelt wird und die Leistungen der Versicherung nicht in Anspruch nimmt, erhält ein Ersatzkrankenhaustagegeld von 32 Euro pro Tag.

Daneben bietet die ADAC-Gold-Kreditkarte unter anderem eine Reiserücktrittskosten-Versicherung, eine Kfz-Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland (die so genannte Mallorca-Police) sowie eine Reise-Rechtsschutz-Versicherung für Mietwagen.

Der ADAC rät Kreditkartenkunden, sich vor einer Reise bei ihrem Kartenanbieter nach dem Versicherungsschutz zu erkundigen. Sollte die Karte keinen ausreichenden Schutz bieten, ist ein separater Auslandskrankenschutz empfehlenswert.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Am Westpark 8, 81373 München Telefon: 089/76760, Telefax: 089/76762500

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