Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)
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Kriminalbeamte fordern Verjährungsunterbrechung bei Auslieferungsersuchen

(Berlin) - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat sich dafür ausgesprochen, die Fristen der Verfolgungsverjährung von Straftaten ins Ausland geflüchteter Täter durch den Auslieferungsantrag zu unterbrechen.

Hierzu erklärte der stellv. BDK - Bundesvorsitzende Holger Bernsee in Berlin:

„Die Verjährungsfristen sind in § 78 StGB festgelegt und richten sich nach der angedrohten Höchststrafe des jeweiligen Deliktes. Vermögensstrafen – auch mit erheblichem Schaden – verjähren damit i. d. R. nach 10 Jahren. Gerade im Bereich der Wirtschaftskriminalität dauern die Verfahren zumeist mehrere Jahre. Wenn ein Täter dann ins Ausland flüchtet und sich – wie im Fall des jetzt in Kanada sitzenden Waffenhändlers Schreiber – langfristig erfolgreich gegen seine Auslieferung wehrt, kann er die Strafverfolgung in Deutschland tatsächlich `aussitzen`.

Schon jetzt gibt es einen Katalog mit Sachverhalten, die die Verjährungsfrist unterbrechen (§ 78 c StGB). So tritt auch eine Unterbrechung durch ein richterliches Ersuchen, eine Untersuchungshandlung im Ausland vorzunehmen, ein. Bei einer Auslieferung handelt es sich jedoch nicht um eine `Untersuchungshandlung`.“

Der BDK fordert die Bundesregierung auf, die unlängst durch Justizministerin Zypries in der Presse angekündigte Erweiterung des Unterbrechungskataloges zur Verfolgungsverjährung durch Auslieferungsersuchen zügig in eine Gesetzesinitiative umzusetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK) Theodor-Storm-Str. 17-18, 16547 Birkenwerder Telefon: 03303/500132, Telefax: 03303/503070

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