Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

Kriminalstatistik 2002: Entwarnung beim Kartenbetrug

(Berlin) - Die Vorlage der Zahlen zur Polizeilichen Kriminalstatistik durch Bundesinnenminister Otto Schily am 21. Mai hat für den Handel erneut klargestellt, dass der betrügerische Einsatz von Zahlungskarten zwar nach wie vor ernst zu nehmen ist, dass aber von einem Sicherheitsproblem beim Einsatz von EC-Karten mit Unterschrift im so genannten Elektronischen Lastschriftverfahren keine Rede sein kann. Danach registrierten die Polizeidienststellen im vergangenen Jahr insgesamt knapp 110.000 Fälle von betrügerischem Einsatz von Kreditkarten und EC-Karten an Kassen und bei der Ausgabe von Geld an Geldautomaten im Inland. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) Stefan Schneider stellt dies lediglich eine leichte Steigerung dar, die Zunahme ist deutlich abgeflacht“.

Erstmals sind die vorgelegten Zahlen so differenziert, dass man genau erkennen kann, wo die Kreditkarte und wo die EC-Karte, unter Einsatz der Geheimzahl bzw. der Unterschrift eingesetzt wurde. Schneider: "Bei 40.346 Fällen von betrügerischem Einsatz der EC-Karte ohne Unterschrift gegenüber 36.969 Fällen von betrügerischem Einsatz der EC-Karte mit Geheimzahl wird überdeutlich, dass kein spezielles Problem im Einzelhandel besteht. Selbstverständlich ist jeder betrügerische Einsatz einer Zahlungskarte an den Kassen des deutschen Einzelhandels ein Fall zuviel! Aber die Handelsunternehmen wenden immer mehr Sorgfalt und Energie auf, um durch geeignete sichtbare und unsichtbare Sicherungsmaßnahmen den Betrügern das Spiel so schwer wie möglich zu machen".

Er verwies in diesem Zusammenhang auf die immer weiter verbreitete Praxis, von Kunden je nach Einkaufsvolumen oder nach Zufallsgenerator die Vorlage eines Ausweispapiers beim Einsatz der EC-Karte mit Unterschrift zu verlangen. Große Hoffnungen setzt der Einzelhandel auf das polizeiliche System KUNO ( Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen ), das bereits in einigen Bundesländern mit Erfolg praktiziert wird. Dabei unterrichtet die Polizei die per E-Mail angeschlossenen Händler und Kartendienstleister im näheren Umkreis über gestohlen gemeldete EC-Karten. Die Sperrdateien der Händler und Dienstleister nehmen diese brandneue Information sofort auf, so dass diese Karte in den angeschlossenen Häusern auch nicht mehr im elektronischen Lastschriftverfahren eingesetzt werden kann.

Schneider: "Dadurch werden Schadensfälle verhindert, die Belastung der Polizeiarbeit sinkt und auch die Fallzahlen in der Kriminalstatistik können so verringert werden. Die Innenminister der Länder, die KUNO noch nicht praktizieren, sind deshalb dringend aufgefordert, mit ihrer Polizei zusammen KUNO zu realisieren."

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: 030/72 62 50-65, Telefax: 030/72 62 50-69

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