Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)

Kripo-Gewerkschaft: Mordfall Moshammer brachte Durchbruch für bessere DNA-Gesetzgebung

(Birkenwerder) - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat im Zusammenhang mit der heutigen Urteilsverkündung im Mordfall Moshammer daran erinnert, dass es die öffentliche und politische Diskussion um diesen Fall gewesen ist, die letztendlich den Durchbruch für eine deutlich verbesserte DNA-Gesetzgebung gebracht hat. Der Bundesvorsitzende der Kripo-Gewerkschaft, Klaus Jansen sprach von einer regelrechten Initialzündung nach jahrelangem Hin und Her. Jansen begrüßte zudem das heutige Urteil des Münchner Schwurgerichts. Einmal mehr habe solide kriminalpolizeiliche Arbeit den Grundstein für eine angemessene Reaktion der Justiz gelegt. Dem jahrelangen Bemühen des BDK und damit vieler Kriminalpraktiker wird mit der neuen DNA-Gesetzgebung in weiten Teilen Rechnung getragen.

Insbesondere die Neuregelungen wie
- der Wegfall des Richtervorbehalts bei so genannten „anonymen“ Spuren
- der Wegfall des Richtervorbehalts bei Einwilligung der von einer DNA-Maßnahme betroffenen Person (so genannte „Freiwilligkeitslösung“) und
- die erweiterten Anwendungsmöglichkeiten (sowohl in Bezug auf die Anlasstat als auch auf die zu stellende Wiederholungsprognose) auch auf solche Straftaten, die in ihrem Unrechtsgehalt Straftaten von „erheblicher Bedeutung“ gleichgestellt werden können,
werden die kriminalpolizeilichen/staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen deutlich beschleunigen.

Es wird nach Überzeugung von Jansen zu schnelleren und deutlich mehr Täterüberführungen kommen. Gleichwohl bleibt die verbandspolitische Forderung des BDK nach Gleichstellung des so genannten „Genetischen Fingerabdrucks“ mit dem herkömmlichen Fingerabdruck (sprich: analoge Anwendung) bestehen, da sie noch mehr den Anforderungen der kriminalpolizeilichen Praxis entspricht.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK) Pressestelle Theodor-Storm-Str. 17-18, 16547 Birkenwerder Telefon: (03303) 500132, Telefax: (03303) 503070

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