Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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Kritik am Bundespolizeigesetz

(Berlin) - Im Innenausschuss des Bundestags findet heute eine öffentliche Anhörung zum Bundespolizeigesetz statt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) wird durch Rechtsanwältin Lea Voigt vertreten. Der DAV sieht die geplante Reform weit überwiegend kritisch:

„Das Mandatsgeheimnis wird geschützt – das ist die gute Nachricht. Der Entwurf enthält einen umfassenden Schutz von Berufsgeheimnisträger:innen, wie er bereits im BKA-Gesetz besteht. Was wiederum fehlt, ist die Beiordnung eines Rechtsbeistandes bei richterlicher Anordnung von Freiheitsentziehungen. Hier gibt es keinen Grund, Betroffene schlechter zu stellen als im Rahmen eines Strafverfahrens.

Bei den Regelungen zu V-Leuten haben wir eine Licht-und-Schatten-Situation: Es fehlen klare Anforderungen für die Auswahl und vor allem den Ausschluss einer Vertrauensperson. Das ist ein Rückschritt gegenüber dem Entwurf von 2024. Es muss vermieden werden, dass der Staat seine Erkenntnisse aus zweifelhaften Quellen bezieht – hierfür braucht es klare Kriterien. Zumindest ist die Anregung des DAV in den Regierungsentwurf eingeflossen, dass neben ‚intimen Beziehungen‘ auch ‚vergleichbare engste persönliche Beziehungen‘ zum Zweck der Informationsgewinnung untersagt sein sollen.

Hochproblematisch ist weiterhin die Telekommunikationsüberwachung, vor allem in Gestalt der Quellen-TKÜ: Das Fernmeldegeheimnis sowie das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme werden durch die angestrebten Regelungen zu stark beeinträchtigt.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520

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