Pressemitteilung | Hans-Böckler-Stiftung

Kündigungsschutz ist kein Beschäftigungshindernis

(Düsseldorf) - In Umfragen äußern sich Personalverantwortliche von Unternehmen häufig negativ über das Kündigungsschutzrecht. Aus dieser Kritik wird bisweilen geschlossen, dass eine Lockerung zu mehr Einstellungen führen könnte. Doch einer systematischen Prüfung hält die viel zitierte These von einer „abschreckenden psychologischen Wirkung“ des Arbeitsrechts nicht stand: Egal, wie Personalverantwortliche über den Kündigungsschutz denken und welche konkreten Erfahrungen sie damit gemacht haben – ihr Einstellungsverhalten beeinflusst das nicht. Eine Befragung von 2000 Personalverantwortlichen zeigt: Entscheidend für die Schaffung neuer Jobs ist die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Das gilt auch bei dem Drittel der Befragten, das Änderungsbedarf beim Arbeitsrecht sieht.

Die Unempfindlichkeit der Personalchefs ist eines der überraschenden Ergebnisse, welche das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung in einer neuen Veröffentlichung vorstellt. In zwei repräsentativen Erhebungen überprüfte eine Projektgruppe des WSI in Zusammenarbeit mit Infratest gängige Annahmen über angebliche negative Wirkungen des Kündigungsschutzes. Neben den Personalchefs befragten die Forscher auch Personen, die ihren Arbeitsplatz verloren hatten. Fazit: Das Arbeitsrecht genießt in vielen Betrieben nicht den besten Ruf. Doch zwischen Wahrnehmung und Wirklichkeit klafft eine Lücke. Gerade die populärsten Behauptungen über Negativ-Effekte lassen sich in der empirischen Analyse nicht belegen:

- Der Schwellenwert, ab dem das Kündigungsschutzgesetz gilt, hat keinen Einfluss auf das Einstellungsverhalten. Wenn mehr kleine Firmen vom Kündigungsschutz ausgenommen würden, hätte das keine positive Auswirkung auf den Arbeitsmarkt.

- Der Arbeitsmarkt ist nicht verkrustet. Jährlich werden zwischen 5 und 7 Millionen Arbeitsverhältnisse beendet. Arbeitgeberkündigungen stellen dabei keineswegs den Löwenanteil. Ein Drittel aller Arbeitsverhältnisse werden so beendet; etwas häufiger kündigen Beschäftigte selber.

- Die übergroße Mehrheit der Beendigungen verläuft konfliktfrei. Lediglich zwischen 10 und 15 Prozent der vom Arbeitgeber gekündigten Beschäftigten gehen gerichtlich gegen eine Kündigung vor.

- Auch immense Abfindungen gehören in das Reich der Fabel. Nur in 10 Prozent aller Beendigungen wurden Abfindungen gezahlt, nach Arbeitgeberkündigungen geschah dies in 15 Prozent der Fälle.

- Kleinbetriebe sind durch den Kündigungsschutz nicht besonders betroffen oder übermäßig belastet. Sie werden seltener beklagt, obwohl die Arbeitgeber hier häufiger kündigen. Sie zahlen seltener Abfindungen, und diese sind geringer als in größeren Firmen.

- Betriebe lassen sich von geplanten Kündigungen auch selten abhalten: nur 10 Prozent der Betriebe hatten in einem 5-Jahreszeitraum schon einmal auf eine Kündigung verzichtet.

Quelle und Kontaktadresse:
Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf Telefon: 0211/77780, Telefax: 0211/7778120

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